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«MEA» setzt sich gegen «Almea (fig.)» wegen Verwechslungsgefahr durch

«MEA» setzt sich gegen «Almea (fig.)» wegen Verwechslungsgefahr durch

Rechtsprechung
Markenrecht

«MEA» setzt sich gegen «Almea (fig.)» wegen Verwechslungsgefahr durch

I. Ausgangslage

Am 5. Mai 2015 beantragte die Almea Ltd, UK Filial, Schweden als Vorgängerin der Almea Ltd, London, beim EUIPO die Eintragung als Unionsmarke für das Zeichen

bezüglich (nach Einschränkung im Verfahren vor dem EUIPO) Produkten der Klassen 3 und 5. Im Anschluss an die entsprechende Publikation vom 3. August 2015 erhob die deutsche Sanacorp Pharmahandel GmbH am 3. November 2015 Widerspruch wegen Verwechslungsgefahr unter Bezugnahme auf ihre am 19. Oktober 2011 unter Nr. 30 2011 029 584 für Produkte der Klassen 3 und 5 eingetragene Wortmarke «MEA». Nachdem der Widerspruch vor erster Instanz nicht durchdrang, bestätigte die zweite Beschwerdekammer des EUIPO eine Verwechslungsgefahr. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, angesichts der relevanten Produkteähnlichkeit, der vollständigen Übernahme des älteren Zeichens durch das jüngere, einer zumindest leichten visuellen sowie phonetischen Zeichenähnlichkeit und schliesslich der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke sei diese Gefahr zu bejahen. Gegen diesen...

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