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Die Verwendung von «GC GOOGLE CAR (fig.)» wäre eine Rufausbeutung von «GOOGLE»

Die Verwendung von «GC GOOGLE CAR (fig.)» wäre eine Rufausbeutung von «GOOGLE»

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Verwendung von «GC GOOGLE CAR (fig.)» wäre eine Rufausbeutung von «GOOGLE»

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 9. Januar 2019 hatte Herr Zoubier Harbaoui, Paris, beim EUIPO die Registrierung der Wort-/Bildmarke 

für «Fahrzeuge und Transportmittel» («véhicules et moyens de transport») der Klasse 12 beantragt. Gegen diese Eintragung erhob die us-amerikanische Google LLC am 20. Mai 2019 Widerspruch wegen Rufausbeutung unter Bezugnahme auf u.a. ihre Unionsmarke Nr. 1104306 «GOOGLE» mit Beanspruchung diverser Produkte der Klassen 9 (u.a. optische Instrumente sowie Ton- und Bild-Übertragungsapparate), 35 (u.a. elektronische Verwaltung sowie Verbreitung von Datenmaterial), 38 (u.a. Kommunikations- und Telekommunikations-Service) sowie 42 (u.a. Informatik-Dienstleistungen). Dieser Widerspruch wurde letztlich auch durch die erste Beschwerdekammer des EUIPO gutgeheissen; dies im Wesentlichen mit folgender Begründung: Die beiden Marken wiesen eine durchschnittliche Zeichenähnlichkeit auf und angesichts der extremen Bekanntheit der Widerspruchsmarke bestehe das Risiko, dass die jüngere vom extrem guten Ruf der älteren...

iusNet IP 24.04.2023

 

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