«Sustainability through Quality» wirkt für die beanspruchten Produkte als Werbeslogan und nicht als Marke
«Sustainability through Quality» wirkt für die beanspruchten Produkte als Werbeslogan und nicht als Marke
«Sustainability through Quality» wirkt für die beanspruchten Produkte als Werbeslogan und nicht als Marke
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Am 28. November 2019 beantragte die deutsche Groshopp AG Drives & More beim EUIPO die Eintragung des Wortzeichens «Sustainability through Quality» als Unionsmarke für Produkte der Klassen 7, 9, 16 und 42 (u.a. Motoren). Dieses Begehren wurde durch die EUIPO mit Verfügung vom 23. März 2020 abgewiesen mit der Begründung, das Zeichen entbehre einer markenrechtlichen Unterscheidungskraft; denn es wirke für die massgebenden Verkehrskreise wie ein Werbeslogan. Diese Beurteilung wurde schliesslich durch die fünfte Beschwerdekammer des EUIPO bestätigt, was zur Beschwerde seitens der Groshopp AG Drivers & More beim EuG führte.
Abweisung der Beschwerde
Vorbemerkung: Die Beschwerdeführerin berief sich unter anderem auf Art. 7 § 1 Bst. c der Verordnung 2017/1001. Dieses Thema wurde durch das EuG nicht aufgegriffen mit der Begründung, die Vorinstanz habe nicht auf dieser Rechtsgrundlage entschieden. Die folgende Zusammenfassung bezieht sich somit ausschliesslich auf Art. 7 § 1 Bst. b der Verordnung 2017/1001.
II. Erwägungen unter dem Aspekt der Unterscheidungskraft (Auszug)
1. Grundsätzliches...
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