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Zeitliche Anrechnung der Verlagstätigkeit von Vorgänger-Gesellschaften an die Tätigkeit einer neuen Gesellschaft infolge Vermögensübertragung nach Art. 73 FusG

Zeitliche Anrechnung der Verlagstätigkeit von Vorgänger-Gesellschaften an die Tätigkeit einer neuen Gesellschaft infolge Vermögensübertragung nach Art. 73 FusG

Rechtsprechung
Urheberrecht

Zeitliche Anrechnung der Verlagstätigkeit von Vorgänger-Gesellschaften an die Tätigkeit einer neuen Gesellschaft infolge Vermögensübertragung nach Art. 73 FusG

I. Ausgangslage

Die neu gegründete Werd & Weber Verlag AG (nachfolgend Bf) hat im Rahmen einer Vermögensübertragung nach Art. 73 FusG die Verlagsätigkeiten der Bodan AG Druckerei und Verlag sowie der T. + A. Weber AG übernommen und diese weitergeführt. Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat mit Verfügung vom 31. März 2017 ein Gesuch der Bf um Gewährung eines Strukturbeitrags aus dem Kredit zur Verlagsförderung 2016 – 2010 abgewiesen. Als Begründung berief sich das BAK darauf, die Bf sei durch Neugründung entstanden und habe die für einen Förderungsbeitrag verlangte mindestens vierjährige Präsenz im Buchmarkt sowie regelmässige Produktion von Titeln nicht erfüllt.

 

II. Erwägungen

  • Gemäss Art. 15 des Kulturförderungsgesetzes i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Bst. a Förderungsverordnung setzt die Gewährung eines Strukturbeitrags aus dem Kredit zur Verlagsförderung 2016 – 2020 eine mindestens vierjährige Präsenz im Buchmarkt sowie regelmässige Produktion von Titeln voraus. Dabei geht es um die entsprechende zeitliche Mindestmarktpräsenz nicht des Gesuchstellers an sich, sondern um diejenige des
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iusNet IGR 30.09.2018

 

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