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Strukturbeitrag

Erfordernis einer differenzierten Prüfung des Verlagsprogramms / kein Abstellen einzig auf die Bezeichnung der Gesuchstellerin selber als Fachverlag und ein angeblich beschränktes Zielpublikum

Rechtsprechung
Urheberrecht
Es ist willkürlich, das Gesuch um einen Strukturbeitrag aus dem Kredit zur Verlagsförderung einzig mit der Begründung abzulehnen, die Gesuchstellerin bezeichne sich selber als Fachverlag und wende sich nur an ein beschränktes Zielpublikum, ohne sich konkret mit dem betroffenen Verlagsprogramm auseinanderzusetzen (Ausscheidung der förderbaren und der nicht förderbaren Programmteile / Berücksichtigung des Vorrangprinzips).
iusNet IGR 30.09.2018

Zeitliche Anrechnung der Verlagstätigkeit von Vorgänger-Gesellschaften an die Tätigkeit einer neuen Gesellschaft infolge Vermögensübertragung nach Art. 73 FusG

Rechtsprechung
Urheberrecht
Infolge Universalsukzession besteht eine Kontinuität zwischen den Verlags-Aktivitäten der beiden Vorgänger-Gesellschaften, welche ihr Vermögen nach Art. 73 FusG auf eine neue Gesellschaft übertragen haben, und der Verlagstätigkeit derselben. Deshalb sind die Verlags-Aktivitäten der Vorgänger-Gesellschaften im Rahmen der Voraussetzung der vierjährigen Mindestmarktpräsenz für die Gewährung eines Strukturbeitrags an die neue Gesellschaft zu deren Verlagstätigkeit hinzuzurechnen.
iusNet IGR 30.09.2018

Erfordernis einer differenzierten Prüfung des Verlagsprogramms, insbes. betr. Kriterium der kulturellen Orientierung (Sach- oder Fachbuch)

Rechtsprechung
Urheberrecht
Für den Begriff der kulturellen Orientierung (vgl. Art. 4 Abs. 1 lit. b sowie Art. 4 Abs. 2 Förderungsverordnung [SR 442.129]) ist zu unterscheiden zwischen förderbaren Sachbüchern und nicht förderbaren Fachbüchern. Kunstbucheditionen fallen klar unter den Begriff der förderbaren Kunst- oder Sachbücher. Auch hinsichtlich anderer Bereiche des zu prüfenden Verlagsprogramms ist eine differenzierte Untersuchung hinsichtlich der einzelnen Kriterien der Förderungsverordnung angebracht.
iusNet IGR 30.09.2018

Erfordernis einer differenzierten Prüfung des Verlagsprogramms / kein Abstellen einzig auf die Bezeichnung der Gesuchstellerin selber als Fachverlag und ein angeblich beschränktes Zielpublikum

Rechtsprechung
Urheberrecht
Es ist willkürlich, das Gesuch um einen Strukturbeitrag aus dem Kredit zur Verlagsförderung einzig mit der Begründung abzulehnen, die Gesuchstellerin bezeichne sich selber als Fachverlag und wende sich nur an ein beschränktes Zielpublikum, ohne sich konkret mit dem betroffenen Verlagsprogramm auseinanderzusetzen (Ausscheidung der förderbaren und der nicht förderbaren Programmteile / Berücksichtigung des Vorrangprinzips).
iusNet IGR 30.09.2018