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Die Widerspruchsmarke «clever fit (fig.)» setzt sich wegen vermindertem Schutzumfang gegen das Zeichen «CLEVERFIT (fig.)» nicht durch

Die Widerspruchsmarke «clever fit (fig.)» setzt sich wegen vermindertem Schutzumfang gegen das Zeichen «CLEVERFIT (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Widerspruchsmarke «clever fit (fig.)» setzt sich wegen vermindertem Schutzumfang gegen das Zeichen «CLEVERFIT (fig.)» nicht durch

Am 23. Juni 2017 wurde die Wort-/Bildmarke Nr. 703'878 «CLEVERFIT (fig.» der Fitnesszone AG, Regensdorf, im Swissreg eingetragen für «Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten» der Klasse 41. Das Zeichen präsentiert sich wie folgt:


 

Am 20. September 2017 erhob A. Enzensberger, Deutschland, gestützt auf seine internationale Marke IR 1'373'185 «clever fit (fig.)» mit Beanspruchung diverser Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 32, 35, 44, 45 sowie 41 – u.a. mit Bezug auf «entraînement sportif; coaching» –- Widerspruch gegen diese Eintragung. Seine Marke zeigt folgende Darstellung:

Mit Verfügung vom 7. Februar 2019 hiess das IGE den Widerspruch gut, im Wesentlichen mit der Begründung, die Zeichen enthielten die gleichen verbalen Elemente, weshalb die Zeichenähnlichkeit in klang-, schriftbildlicher und semantischer Hinsicht ohne weiteres gegeben sei; auch seien die beiden Marken für gleiche...

iusNet IP 26.04.2020

 

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