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Die Bildmarke von Moncler mit einem symbolischen Hahn setzt sich gegen die jüngere Marke von Rossignol mit ebenfalls einem symbolischen Hahn mehrheitlich durch

Die Bildmarke von Moncler mit einem symbolischen Hahn setzt sich gegen die jüngere Marke von Rossignol mit ebenfalls einem symbolischen Hahn mehrheitlich durch

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Bildmarke von Moncler mit einem symbolischen Hahn setzt sich gegen die jüngere Marke von Rossignol mit ebenfalls einem symbolischen Hahn mehrheitlich durch

I. Ausgangslage

Die SKIS ROSSIGNOL – CLUB ROSSIGNOL ist Inhaberin der internationalen Bildmarke Nr. 1'309'470 «[gallo] (fig.)», die am 22. September 2016 in der Gazette des marques internationales publiziert wurde und für welche der Schutz in der Schweiz für diverse Produkte der Klassen 9, 18, 25 und 28 verlangt wurde. Die Marke präsentiert sich wie folgt:

Gegen die oben gezeigte Marke hat die MONCLER S.P.A. (nachfolgend Bf) am 29. Dezember 2016 Widerspruch erhoben gestützt auf ihre internationale Marke Nr. 1'141'206 «[gallo] (fig.)» die am 3. Januar 2013 in der Gazette des marques internationales für Produkte der Klassen 9, 18, 25 sowie 35 publiziert worden war und sich wie folgt präsentiert:

Das IGE hiess den Widerspruch mit Bezug auf diverse der durch die Widerspruchsmarke beanspruchten Produkte gut, jedoch mit Ausnahme einiger Produkte der Klassen 9 sowie 28. Es begründete seinen Entscheid im Wesentlichen damit, in...

iusNet IP 27.10.2018

 

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