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«Novafoil» wirkt für die u.a. beanspruchten Verpackungsmaschinen samt Bestandteilen beschreibend

«Novafoil» wirkt für die u.a. beanspruchten Verpackungsmaschinen samt Bestandteilen beschreibend

Rechtsprechung
Markenrecht

«Novafoil» wirkt für die u.a. beanspruchten Verpackungsmaschinen samt Bestandteilen beschreibend

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Die A.__ SA beantragte beim IGE den Markenschutz für das Zeichen «Novafoil» unter Beanspruchung diverser Maschinen im Zusammenhang mit der Herstellung von Etiketten und Verpackungsmaterial (…«des emballages et des étiquettes»). Mit Schreiben vom 30. September 2021 wies das IGE das Gesuch für Maschinen im Zusammenhang mit Verpackungsmaterial (…«des emballages») zurück mit der Begründung, insoweit erweise sich das Zeichen als beschreibend. Im Rahmen der anschliessenden Korrespondenz ergänzte das IGE die Abweisung um mit zur Herstellung von Verpackungsmaterial dienende Bestandteile («pièces constitutives et pièces de rechange pour les produits précités»). Nachdem die Gesuchstellerin ihr Begehren nicht fristgemäss angepasst hatte, verfügte das IGE die teilweise Abweisung mit Entscheid vom 16. Mai 2022. Eine gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde der A.__ SA wurde durch das BVGer am 13. September 2023 abgewiesen. Gegen dieses Urteil erhob die A.__ SA Beschwerde beim BGer.

Abweisung der Beschwerde

II.   Erwägungen unter dem Aspekt der Unterscheidungskraft (Auszug / teilweise mit wörtlicher Wiedergabe)

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