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«HERVYYTA» setzt sich gegen «Enhervyda (fig.)» für pharmazeutische Waren durch

«HERVYYTA» setzt sich gegen «Enhervyda (fig.)» für pharmazeutische Waren durch

Rechtsprechung
Markenrecht

«HERVYYTA» setzt sich gegen «Enhervyda (fig.)» für pharmazeutische Waren durch

I. Ausgangslage (zusammengefasst / teilweise mit wörtlichem Zitat)

Für die japanische Daiichi Sankyo Company Ltd wurde am 2. Juli 2020 die Wort-/Bildmarke «Enhervyda (fig.)» mit folgendem Aussehen

im Swissreg für «parhmazeutische Präparate und Substanzen» der Klasse 5 publiziert. Gegen dieses Zeichen erhob die Novartis AG, Basel, gestützt auf ihre Wortmarke «HERVYYTA» mit Beanspruchung von «pharmazeutische Erzeugnisse für Menschen» der Klasse 5 Widerspruch. Das IGE hiess diesen gut, im Wesentlichen mit der Begründung, es bestehe Verwechslungsgefahr angesichts hochgradig gleichartiger Produkte und relevanter Zeichenähnlichkeit. Gegen diesen Entscheid erhob die Daiichi Sankyo Company Ltd am 10. Mai 2021 Beschwerde beim BVGer.

Abweisung der Beschwerde

II. Erwägungen unter dem Aspekt der Verwechslungsgefahr (Auszug / teilweise mit wörtlichem Zitat)

1. Grundsätzliches:

a) Gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. c MSchG kann der Inhaber eines älteren Zeichens gegen ein jüngeres Widerspruch erheben, wenn sich – aus dem Blickwinkel...

iusNet IP 23.06.2022

 

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