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«DO-TANK» ist nicht schutzfähig, weil für die Produkte beschreibend oder freihaltebedürftig

«DO-TANK» ist nicht schutzfähig, weil für die Produkte beschreibend oder freihaltebedürftig

Rechtsprechung
Markenrecht

«DO-TANK» ist nicht schutzfähig, weil für die Produkte beschreibend oder freihaltebedürftig

I. Ausgangslage

Am 23. April 2018 meldete das World Economic Forum beim IGE das Zeichen «DO-TANK» an für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35 sowie 41. Mit Verfügung vom 13. August 2019 verweigerte das IGE diese Eintragung teilweise und dabei hauptsächlich mit der Begründung, das Zeichen sei nicht schutzfähig, weil für die beanspruchten Produkte beschreibend. Gegen diesen Entscheid erhob das World Economic Forum am 2. September 2019 Beschwerde beim BVGer.

Abweisung der Beschwerde

II. Erwägungen unter dem Aspekt des Gemeingutcharakters

1. Grundsätzliches:

a) Gemäss Art. 2 Bst. a MSchG sind Zeichen des Gemeinguts vom Markenschutz ausgeschlossen, sofern sie sich nicht im Verkehr als Marke für bestimmte (beanspruchte) Produkte durchgesetzt haben. (E. 2.1 erster Satz)

b) Als Gemeingut gelten Zeichen die (i) mangels Unterscheidungskraft nicht zur Identifikation von Produkten bzw. als Hinweis auf eine bestimmte betriebliche Herkunft taugen oder solche, die (ii) für den Wirtschaftsverkehr freizuhalten sind. (E. 2.1 zweiter Teil)

c) Die Unterscheidungskraft fehlt (i) bei Sachbezeichnungen sowie (ii) bei beschreibenden...

iusNet IP 29.06.2020

 

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