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Sittenwidrigkeit

Das christliche Kreuz im Zeichen «[Hirsch] (fig.)» ist infolge Gewöhnung z.B. an seine Verwendung in Schmuckstücken nicht sittenwidrig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das lateinische Kreuz ist zwar ein zentrales Symbol des Christentums. Seine Verwendung in einem Zeichen ausserhalb von Produkten mit religiösem Bezug kann dennoch nicht von vornherein als sittenwidrig bezeichnet werden; denn im Wandel der Zeit hat das Kreuz eine erhebliche Verwendung im nicht-religiösen Bereich erfahren. Entgegen dem Wortlaut eines BGE bezieht sich die allfällige Sittenwidrigkeit auch nicht von vornherein auf alle beanspruchten Produkte, sondern verlangt das Spezialitätsprinzip eine spezifische Untersuchung derselben.
iusNet IP 25.02.2020

Das Zeichen «[Fisch] (fig.)» gilt im Zusammenhang mit der kommerziellen Verwendung trotz seiner Verwandtschaft mit einer Abbildung mit religiösem Inhalt als markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
«[Fisch] (fig.)» ist markenschutzfähig. Es wird zwar als Ichthys-Symbol wahrgenommen. Die hier massgebende allgemeine Öffentlichkeit erblickt darin jedoch keinen wichtigen religiösen Sinngehalt, insbes. weil es nicht bei religiösen Riten verwendet und weder verehrt noch angebetet wird. Die Kritik an der Praxis der BGer, wonach Sittenwidrigkeit den Markenschutz ohne weiteres ausschliesst, wird nicht vertieft geprüft, zumal die hier beanspruchten Waren von vornherein als unbedenklich erscheinen.
iusNet IP 27.02.2019

Markeneintragung gemeinfreier Kunstwerke

Fachbeitrag

Entscheid des EFTA-Gerichtshofes vom 6. April 2017, Rechtssache E-5/16 «Vigeland»

Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens äusserte sich der EFTA-Gerichtshof im April 2017 zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Markeneintragung eines gemeinfrei gewordenen Werkes abgelehnt werden soll. Der EFTA-Gerichtshof entschied, dass die Markeneintragung eines Zeichens bestehend aus einem Kunstwerk ausnahmsweise aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der guten Sitten abgelehnt werden kann.
sic! 4/2018