«[Fisch] (fig.)» ist markenschutzfähig. Es wird zwar als Ichthys-Symbol wahrgenommen. Die hier massgebende allgemeine Öffentlichkeit erblickt darin jedoch keinen wichtigen religiösen Sinngehalt, insbes. weil es nicht bei religiösen Riten verwendet und weder verehrt noch angebetet wird. Die Kritik an der Praxis der BGer, wonach Sittenwidrigkeit den Markenschutz ohne weiteres ausschliesst, wird nicht vertieft geprüft, zumal die hier beanspruchten Waren von vornherein als unbedenklich erscheinen.