Vorabentscheidung i.S. Sky/SkyKick betr. nötige Klarheit der Produkteumschreibung und Bösgläubigkeit bei Markenanmeldung
Vorabentscheidung i.S. Sky/SkyKick betr. nötige Klarheit der Produkteumschreibung und Bösgläubigkeit bei Markenanmeldung
Vorabentscheidung i.S. Sky/SkyKick betr. nötige Klarheit der Produkteumschreibung und Bösgläubigkeit bei Markenanmeldung
I. Ausgangslage
Seitens der oben genannten Sky-Gesellschaften (nachfolgend Sky) geht es um vier Gemeinschaftsmarken sowie eine Wortmarke des Vereinigten Königreichs, welche das Wort «Sky» enthalten und u.a. in den Klassen 9 und 38 eingetragen wurden. Gestützt darauf machte Sky im Vereinigten Königreich gerichtlich Verletzungen ihrer Markenrechte durch die oben genannten SkyKick-Gesellschaften (nachfolgend SkyKick) geltend. Im Rahmen ihrer Verteidigung wies dabei SkyKick darauf hin, die durch die Sky-Marken beanspruchten Waren und Dienstleistungen seien hinsichtlich «Computersoftware», «Über das Internet bereitgestellte Computersoftware» und «Computersoftware und Telekommunikationsapparate für die Verbindung zu Datenbanken und zum Internet» (und andere) nicht hinreichend klar und eindeutig definiert.
Die untenstehenden Ausführungen beschränken sich auf die folgenden Fragen:
- ob mangelnde Klarheit und Eindeutigkeit der Begriffe hinsichtlich der durch ein bereits eingetragenes Zeichen beanspruchten Produkte – bzw. die Unmöglichkeit, dass die zuständigen Behörden und Dritte aufgrund dieser Begriffe den Umfang des durch die Marke gewährten Schutzes ...
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