Emmentaler wird von den massgeblichen Verkehrskreisen als Käsesorte und nicht als Marke verstanden
Das Gericht schloss sich der Beschwerdekammer des EUIPO an, die festgestellt hatte, dass der Markenschutz von «Emmentaler» für «Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Emmentaler» abzulehnen sei.
Änderungen betreffend Markennutzung im Verhältnis Deutschland - Schweiz ab Juni 2022
Mit der Kündigung des Übereinkommens CH/D wird das Territorialitätsprinzip im Markenrecht betont. Es wird weiterhin durch die Bestimmungen betreffend die Exportmarken eingeschränkt. Für altrechtliche Fälle behalten das Übereinkommen CH/D und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts i.S. Prosegur zumindest vorübergehend Bedeutung.
Beschluss des Verwaltungsrats vom 15. Dezember 2020 zur Änderung der Regeln 117 und 118 der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen (CA/D 12/20)
Änderung von EPÜ Regel 117 und 118 Absatz 2 der Ausführungsordnung zum EPÜ
Brompton Faltrad – Urheberrechtlicher Schutz eines Gebrauchsgegenstands?
Der EuGH setzt seine frühere Rechtsprechung zur Harmonisierung des urheberrechtlichen Werkbegriffs fort. Ist die Werkschöpfung durch technische Erwägungen bestimmt und besteht gleichwohl genügend Raum für den Ausdruck freier kreativer Entscheidungen, so ist gemäss EuGH die Anerkennung urheberrechtlichen Schutzes möglich.
Selbst wenn der umgangssprachliche Begriff «XOXO» nur von Teenagern und sehr jungen Frauen als «Hugs and Kisses» verstanden wird, stellt er gemäss EuG für Waren, die typischerweise als Geschenk angeboten werden, einzig eine Werbebotschaft dar, die vom Markenschutz ausgeschlossen ist.
Ein Unternehmen, welches Waren lagert, begeht nur dann eine Markenrechtsverletzung, wenn es, wie der Verkäufer, den Zweck verfolgt, die Waren zum Verkauf anzubieten oder in den Verkehr zu bringen
Wird die Ware lediglich für einen Drittanbieter aufbewahrt, ohne dass Amazon den Zweck verfolgt, die Ware selbst zu verkaufen oder in den Verkehr zu bringen, benutzt Amazon die Marke nicht. Das gilt jedenfalls solange Amazon keine Kenntnis von der Markenrechtsverletzung durch den Drittanbieter hat.
Nichtigerklärung der 3D Unionsmarke «Rubik’s Cube»
Das EuG hat die Nichtigkeit der 3D Unionsmarke «Rubik’s Cube» bestätigt, da ihre wesentlichen Merkmale darin bestanden, die von der betroffenen Ware («Rubik’s Cube») angestrebte technische Wirkung zu erreichen. Wäre dieser Fall vom Bundesgericht zu entscheiden gewesen, ist es zweifelhaft, dass das Ergebnis angesichts der schweizerischen Praxis - bei der Beurteilung der Zumutbarkeit Gestaltungsalternative - das Gleiche gewesen wäre.
Die Nutzung von Abbildungen – ein oft missachteter Fallstrick im Bereich des Urheberrechts
Das Herunterladen von Abbildungen aus dem Internet zu schulischen Zwecken kann erhebliche urheberrechtliche Probleme nach sich ziehen. Im vorliegenden Beitrag wird diese Problematik sowohl im Lichte des geltenden schweizerischen Rechts als insbesondere auch anhand der neueren deutschen Gesetzgebung in diesem Bereich besprochen.