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Der Februar Newsletter bietet Einblick in interessante Entscheide auf Bundes-, kantonaler sowie internationaler Ebene und wird durch zwei Kommentierungen abgerundet.

So hatte das BGer im Rahmen der Bezeichnung „Glubschi“ für bestimmte Plüschtiere und Plüschtier-Anhänger in 4A_290/2023 über marken- und wettbewerbsrechtliche Fragen zu bestimmen. Ferner befand das Gericht im französischsprachigen Urteil 4A_171/2023 v. 19.1.2024, entgegen der Vorinstanz, dass Uhrenmarken von Rolex durch die A.__ SA nicht widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet wurden.

Vor dem BVGer setzt sich «S6» gegen «ES6» für den Autobereich durch, «CoolFlex» wird mit Bezug auf Matratzen etc. der Klasse 20 die Unterscheidungskraft abgesprochen und bezüglich der  Glaubhaftmachung des Nichtgebrauchs in Löschungsverfahren hat diese unabhängig von vorangegangenen Widerspruchsverfahren zu erfolgen.

Auf kantonaler Ebene setzt sich vor der IIe Cour d’appel civil Fribourg «sensati-nail (fig.)» gegen «SENSATIONAIL» teilweise durch und vor der Cour de Justice Genf geht die Klägerin erfolgreich gegen das Internetangebot einer Uhrenfälschung vor. 

Auf internationaler Ebene hatte die fünfte Beschwerdekammer des EUIPO über die Bezeichnung «Grana Padano» als geografische Angabe und als Kollektivmarke zu befinden. Die Schutzfähigkeit eines schraffierten Musters von Prada war Gegenstand der Prüfung vor der zweiten Beschwerdekammer des EUIPO. Das deutsche Bundespatentgericht hatte sich mit den Zeichen «COCO» vs «HiCoco» auseinanderzusetzen.

In seiner Kommentierung befasst sich Lucas Aebersold mit dem Urteil des BVGer B-99/2023 bezüglich der Frage einer Verwechslungsgefahr der Zeichen «S6» bzw. «ES6».

Sebastian Saissi widmet seinen Beitrag dem Entscheid T-2/2 v. 24.5.2023 des EuG betreffend die Frage der Eintragungsfähigkeit der Ursprungsbezeichnung «Emmentaler» als Unionsmarke.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen wertvolle Hinweise für Ihre Praxis gegeben zu haben und wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.

Inge Hochreutener
Redaktion iusNet Intellectual Property
 

 

 

Rechtsprechung

 

Markenrecht

Markenrecht

Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Marken- sowie lauterkeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit «Glubschi» werden teilweise entgültig entschieden oder zurückgewiesen
4A_290/2023 / 4A_292/2023 / 4A_294/2023 v. 29.11.2023
Die Vorinstanz hat zu Unrecht das Vorliegen einer Agentenmarke verneint; denn das fragliche «Distributership Agreement» ist auch ihr zuzuschreiben, obwohl sie nicht als Partei auftrat. Gleichzeitig wird eine lauterkeitsrechtlich relevante Kennzeichnungskraft von «Glubschi» verneint; denn dieses Zeichen entfalte eine die Waren beschreibende Wirkung. Die Nichtigerkärung der Vorinstanz für «Glubschi» und «Glubschis» betr. anderes als Spielwaren bleibt bestehen.

 

Markenrecht

Markenrecht

Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

4A_171/2023

Bundesgericht

Bundesgericht
Uhrenmarken von Rolex wurden durch die A.__ SA nicht widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet
4A_171/2023 v. 19.1.2024
Entgegen der Vorinstanz erweisen sich sowohl marken- als auch lauterkeitsrechtliche Vorwürfe der Rolex SA bezüglich der konkreten Dienstleistungen des angegriffenen Unternehmens gegenüber seinen Kunden (mithin ohne Berücksichtigung der Werbetätigkeit) im Bereich der Personalisierung von Rolex-Uhren für die relevante Beobachungsperiode als nicht gerechtfertigt. Entscheidend ist dabei, dass das Unternehmen sich ausschliesslich an Private wendet, welche die Uhren zum persönlichen Gebrauch verwenden.

 

Markenrecht

Markenrecht

B-99/2023

Bundesgericht

Bundesgericht
«S6» setzt sich gegen «ES6» für den Autobereich durch
B-99/2023 v. 29.11.2023
Die vollständige Übernahme von «S6» und der Umstand, dass das «E» als Hinweis auf eine elektronische bzw. elektrische Variante von Automobilen der Audi-Marke verstanden werden kann, führen zu einer mittelbaren Verwechslungsgefahr, soweit es nicht um Fahrräder geht. Zwar verlieren Typenbezeichnungen im Verkehr oft die Unterscheidungskraft als Marke. Dies trifft mit Bezug auf Motorfahrzeuge und ihre Hilfswaren nicht zu; denn dort entsprechen sie einem üblichen abgekürzten Sprachgebrauch.

 

Markenrecht

Markenrecht

B-611/2023

Bundesverwaltungsgericht

Bundesverwaltungsgericht
Die Glaubhaftmachung des Nichtgebrauchs in Löschungsverfahren hat unabhängig von vorangegangenen Widerspruchsverfahren zu erfolgen
B-611/2023 v. 4.12.2023
Die Glaubhaftmachung des Nichtgebrauchs eines angefochtenen Zeichens in einem Löschungsverfahren setzt unabhängig von allenfalls vorangegangenen Widerspruchsverfahren in analoger Sache voraus, dass der Nichtgebrauch im Löschungsverfahren selbst (wiederum) glaubhaft gemacht wird. Die alleinige Bezugnahme auf Beurteilungen in vorangegangenen Widerspruchsverfahren genügt somit nicht.

 

Markenrecht

Markenrecht

B-3651/2022

Bundesverwaltungsgericht

Bundesverwaltungsgericht
«CoolFlex» fehlt mit Bezug auf Matratzen etc. der Klasse 20 die Unterscheidungskraft
B-3651/2022 v. 11.12.2023
«CoolFlex» ist ohne weiteres bzw. primär als Wortkombination von «cool» für kühl etc. und «flex» für flexibel zu verstehen. Beide Eigenschaften wirken für die beanspruchten Matratzen etc. der Klasse 20 beschreibend, da sie für den Komfort bei der Benützung dieser Produkte wesentlich sind. Dies trifft auch zu, wenn dem Wort «cool» die Bedeutung von «lässig» oder «toll» zugeschrieben wird.

 

Markenrecht

Markenrecht

102 2016 243

Kantonsgericht FR

Kantonsgericht FR
«sensati-nail (fig.)» setzt sich gegen «SENSATIONAIL» teilweise durch
102 2016 243 v. 6.11.2023
Das Gericht erkennt auf Nichtigkeit des beklagtischen Zeichens «sensati-nail (fig.)» für die Produkte der Klassen 9 und 44 wegen. Für die Klasse 3 sei der Gebrauch bewiesen; dabei schaffe die Klägerin mit ihrem Zeichen eine Verwechslungsgefahr, weshalb sich die Marke «sensati-nail (fig.)» als gültig erweise. Der Entscheid nimmt bezüglich Verwechslungsgefahr insbes. Bezug auf ein Urteil des BVGer in analoger Sache.

 

Markenrecht

Markenrecht

ACJC/1723/2023

Cour de justice GE

Cour de justice GE
Die A.__Gruppe klagt erfolgreich gegen das Internetangebot einer Uhrenfälschung
CJGE ACJC/1723/2023 v. 12.12.2023
Beim fraglichen Uhrenmodell der Beklagten ging es offensichtlich um eine Fälschung. Angesichts der hohen Preislage für die Originaluhren erachtete das Gericht die für eine Klage nötige Streitsumme ohne weiteres als erreicht. Mit der Fälschung verletzte die Beklagte sowohl Design- als auch Lauterkeitsrecht. Dass sie kein einziges Modell der Fälschungen tatsächlich verkaufte, erweist sich als unbedeutend angesichts der Tatsache, dass sie dieses Modell in ihrer Internet-Boutique angeboten hatte.

 

30 W (pat) 70/21

Bundespatentgericht (D)

Bundespatentgericht (D)
«COCO» setzt sich gegen «HiCoco» für Parfüms bzw. Duftstoffe durch
30 W (pat) 70/21 v. 30.11.2023
Zwischen der Widerspruchsmarke «COCO» und dem jüngeren Zeichen «HiCoco» besteht für Parfümeriewaren und Duftstoffe eine relevante Verwechslungsgefahr. Dabei fehlt es «COCO» an einer originären Kennzeichnungskraft, jedoch hat die Marke für Parfüms u.a. im Zusammenhang mit «Chanel» eine Verkehrsdurchsetzung erlangt. Ins Gewicht fällt auch, dass «Hi» neben «Coco» als eigenständiges Element wahrgenommen wird.

 

Markenrecht

Markenrecht

R 1073/2022-5

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Die Bezeichnung «Grana Padano» eignet sich sowohl als geografische Angabe als auch als Kollektivmarke
EUIPO R 1073/2022-5 v. 15.11.2023
Die Verwendung des Begriffes «Grana Padano» als geografische Angabe verhindert nicht, dass derselbe Ausdruck – mit relativ bescheidenen Unterschieden zur geografischen Angabe – auch als Kollektivmarke verwendet wird. Für die Schutzfähigkeit der Kollektivmarke spricht insbesondere, dass die Marke ausschliesslich auf den Produkteverpackungen verwendet wird, während die geografische Angabe auf dem Käse selbst angebracht wird.

 

Markenrecht

Markenrecht

R 827/2023-2

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Ein schraffiertes Muster von Prada ist nur für einen Teil der Produkte schutzfähig
EUIPO R 827/2023-2 v. 19.12.2023
Die beantragten schraffierten Muster bzw. Dreieckformen erweisen sich mit Bezug auf die (noch) streitigen Waren und/oder Dienstleistungen als ohne jede Unterscheidungskraft: Für die Waren fehlt die nötige Unabhängigkeit vom Erscheinungsbild, und hinsichtlich der Dienstleistungen erscheint das Zeichen lediglich als dekoratives Element. Gesamthaft betrachtet fehlt eine relevante Differenzierung im Vergleich zum Branchenüblichen.

 

Kommentierung

 

Markenrecht

Markenrecht
Bund
Die Marke «S6» setzt sich im Widerspruchsverfahren gegen «ES6» durch
Bei integraler Übernahme der Widerspruchsmarke ist die Zeichenähnlichkeit zu bejahen. Der zusätzliche Buchstabe «E» bewirkt zwar einen unterschiedlichen Sinngehalt, welcher aber nicht ausreicht zur Aufhebung der Zeichenähnlichkeit und sich im Zuge der Prüfung der Verwechslungsgefahr aufgrund der Bedeutung «elektronisch/elektrisch» gar noch zum Nachteil der Beschwerdeführerin auswirkt.

 

Markenrecht

Markenrecht
International
Emmentaler wird von den massgeblichen Verkehrskreisen als Käsesorte und nicht als Marke verstanden
Die Branchenorganisation Emmentaler Switzerland hatte Klage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht und wollte die Bezeichnung «Emmentaler» markenrechtlich in der EU schützen lassen. Das Gericht wies die Klage allerdings ab. «Emmentaler» sei als Käsesorte zu verstehen und müsse daher nicht zwingend aus seinem Ursprungsland der Schweiz, genauer dem Emmental, kommen (EuG Urt. v. 24.5.2023, Az. T-2/21).