iusNet IP 1/2024
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[simplenews-subscriber:user:field-tokenfield] [simplenews-subscriber:user:field-name-account] Der Februar Newsletter bietet Einblick in interessante Entscheide auf Bundes-, kantonaler sowie internationaler Ebene und wird durch zwei Kommentierungen abgerundet. So hatte das BGer im Rahmen der Bezeichnung „Glubschi“ für bestimmte Plüschtiere und Plüschtier-Anhänger in 4A_290/2023 über marken- und wettbewerbsrechtliche Fragen zu bestimmen. Ferner befand das Gericht im französischsprachigen Urteil 4A_171/2023 v. 19.1.2024, entgegen der Vorinstanz, dass Uhrenmarken von Rolex durch die A.__ SA nicht widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet wurden. Vor dem BVGer setzt sich «S6» gegen «ES6» für den Autobereich durch, «CoolFlex» wird mit Bezug auf Matratzen etc. der Klasse 20 die Unterscheidungskraft abgesprochen und bezüglich der Glaubhaftmachung des Nichtgebrauchs in Löschungsverfahren hat diese unabhängig von vorangegangenen Widerspruchsverfahren zu erfolgen. Auf kantonaler Ebene setzt sich vor der IIe Cour d’appel civil Fribourg «sensati-nail (fig.)» gegen «SENSATIONAIL» teilweise durch und vor der Cour de Justice Genf geht die Klägerin erfolgreich gegen das Internetangebot einer Uhrenfälschung vor. Auf internationaler Ebene hatte die fünfte Beschwerdekammer des EUIPO über die Bezeichnung «Grana Padano» als geografische Angabe und als Kollektivmarke zu befinden. Die Schutzfähigkeit eines schraffierten Musters von Prada war Gegenstand der Prüfung vor der zweiten Beschwerdekammer des EUIPO. Das deutsche Bundespatentgericht hatte sich mit den Zeichen «COCO» vs «HiCoco» auseinanderzusetzen. In seiner Kommentierung befasst sich Lucas Aebersold mit dem Urteil des BVGer B-99/2023 bezüglich der Frage einer Verwechslungsgefahr der Zeichen «S6» bzw. «ES6». Sebastian Saissi widmet seinen Beitrag dem Entscheid T-2/2 v. 24.5.2023 des EuG betreffend die Frage der Eintragungsfähigkeit der Ursprungsbezeichnung «Emmentaler» als Unionsmarke. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen wertvolle Hinweise für Ihre Praxis gegeben zu haben und wünschen Ihnen eine interessante Lektüre. Inge Hochreutener |