Mit Wirkung ab dem 1. März 2022 hat das IGE Teil 5 seiner Richtlinien in Markensachen revidiert. Dabei geht es um den grundsätzlichen Verzicht auf die geografische Einschränkung der Waren- und Dienstleistungsliste bei einfachen Herkunftsangaben. Das IGE erklärt die Änderungen und fügt jedoch einen Katalog von Ausnahmen zu dieser Neuerung bei.