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geografische Einschränkung

Praxislockerung zu einfachen Herkunftsangaben - Revision von Teil 5 der Richtlinien in Markensachen des IGE

Gesetzgebung
Markenrecht
Per 1. März 2022 hat das IGE Teil 5 seiner Richtlinien in Markensachen revidiert. Dabei geht es um den grundsätzlichen Verzicht auf die geografische Einschränkung der Waren- und Dienstleistungsliste bei einfachen Herkunftsangaben. Das IGE erklärt die Änderungen und fügt jedoch einen Katalog von Ausnahmen zu dieser Neuerung bei. Der Ansatz zur Praxisänderung liegt darin, dass eine Herkunftsangabe erst dann als irreführend qualifiziert wird, wenn sie tatsächlich für Produkte anderer Herkunft verwendet wird.
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