4A_297-2020.pdf Rechtsprechung Die Art. 53 MSchG sowie Art. 55 Abs. 1 lit. a MSchG sind auch anwendbar auf Markenanmeldungen Die Art. 53 MSchG sowie Art. 55 Abs. 1 lit. a MSchG sind auch anwendbar auf Markenanmeldungen Kommentierung Klage auf Übertragung eines angemeldeten Zeichens (Markenanmeldung) zulässig Klage auf Übertragung eines angemeldeten Zeichens (Markenanmeldung) zulässig
Die Art. 53 MSchG sowie Art. 55 Abs. 1 lit. a MSchG sind auch anwendbar auf Markenanmeldungen Die Art. 53 MSchG sowie Art. 55 Abs. 1 lit. a MSchG sind auch anwendbar auf Markenanmeldungen
Klage auf Übertragung eines angemeldeten Zeichens (Markenanmeldung) zulässig Klage auf Übertragung eines angemeldeten Zeichens (Markenanmeldung) zulässig
Klage auf Übertragung eines angemeldeten Zeichens (Markenanmeldung) zulässig