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Verwechslungsgefahr

Die Widerspruchsmarke «BAROCCO» setzt sich gegen «La Barocca» für Weine und Alkoholprodukte durch

Jurisprudence
Markenrecht
Wegen direkter Verwechslungsgefahr hiess das BVGer die betroffene Beschwerde gut. Dies insbesondere mit den Argumenten, eine solche Gefahr sei gegeben angesichts der auffälligen Produkte-Ähnlichkeit oder gar -Identität, der Zeichenähnlichkeit im Schriftbild und weil die massgebenden Verkehrskreise das Wortelement «barocc» in beiden Zeichen als Assoziation zur Barockepoche verstünden.
iusNet IP 18.02.2022

Die Widerspruchsmarke «EQ» setzt sich für Fahrzeuge gegen «EQUART» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht bejaht eine Verwechslungsgefahr trotz schwacher Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke: Produkteähnlichkeit sei ohnehin gegeben und es bestehe eine Zeichenähnlichkeit im Sinngehalt; dies insbesondere weil das jüngere Zeichen nicht nur das ältere übernehme, sondern auch das Element «quart» einen Hinweis auf «Fahrzeug mit elektrischem/elektronischem Bezug» enthalte.
iusNet IP 18.02.2022

Verwechslungsgefahr trotz Warenidentität und Zeichenähnlichkeit nicht gegeben, da die (beiden) Marken zum Teil aus freihaltebedürftigen Elementen bestehen

Éclairages
Markenrecht
Zwischen den Marken "Cannamigo" und "Cannabe" besteht gemäss dem Bundesverwaltungsgericht keine Verwechslungsgefahr. Zu diesem Ergebnis gelangt das Gericht, indem es die beiden nicht freihaltebedürftigen Zeichenelemente "amigo" und "be" einander gegenüberstellt. Der Gesamteindruck der beiden Marken wird nicht (ausreichend) berücksichtigt, sondern es wird eine mosaikartige Beurteilung vorgenommen, was nicht sachgerecht erscheint.
Matthias Steinlin
iusNet IP 21.12.2021

Die Widerspruchsmarke «CARGLASS (fig.)» setzt sich gegen «Cargest» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Das BVGer bestätigt zwar relevante Produkteähnlichkeiten zwischen den fraglichen Zeichen sowie Ähnlichkeiten bezüglich Bild, Klang und Sinngehalt. Es bejaht jedoch eine mittelbare Verwechslungsgefahr zwischen den in Rede stehenden Zeichen angesichts einer durch die Widerspruchsmarke erlangten erhöhten Verkehrsbekanntheit.
iusNet IP 21.12.2021

Das ältere Zeichen «CANTI» setzt sich gegen «CANTIQUE» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die Zeichen beanspruchen zwar identische oder zumindest stark ähnliche Produkte und das ältere entfaltet eine durchschnittliche Unterscheidungskraft. Dennoch ist mangels Zeichenähnlichkeit insbes. betr. Schriftbild und Wortklang eine Verwechslungsgefahr zu verneinen.
iusNet IP 21.12.2021

«B.__WORLD CUP H.__ » und «B.__WORLD CUP 2022» sind weder markenrechts- noch lauterkeitsrechtswidrig

Jurisprudence
Markenrecht
Die fraglichen Zeichen der Beklagten sind markenrechtlich zulässig, zumal selbst völlig unbeteiligte Dritte auf die A.___ Fussball-Weltmeisterschaft Bezug nehmen dürfen und vorliegend keine offizielle Bezeichnung von Fussball-Weltmeisterschaft oder World Cup übernommen wurde. Analoges gilt auch für die geltend gemachte Verletzung von UWG.
iusNet IP 14.12.2021

Die Widerspruchsmarke «Cannabe» setzt sich gegen «Cannamigo» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die Zeichen beanspruchen zwar identische Produkte. «Canna» ist jedoch eine absolut freihalteberüftige Fachbezeichnung. Und zwischen dem Element «be» der Widerspruchsmarke und dem «amigo» fehlt jede Zeichenähnlichkeit. Entsprechend liegt keine Verwechslungsgefahr vor.
iusNet IP 14.12.2021

Wortmarke gegen Wort-/Bildmarken – Zwei relativ grosse und fettgedruckte Bildelemente, deren Prägung des Gesamteindrucks unterschiedlich beurteilt wird

Éclairages
Markenrecht
Keine Verwechslungsgefahr besteht zwischen «PYRAT» und der Marke Totenkopf mit Dreieckshut, weil das Bildelement mit einer gewissen Intensität ins Auge sticht und somit den Gesamteindruck prägt, während die Internetadresse «thePirate.com» informativ/dekorativ ist. Hingegen besteht Verwechslungsgefahr zu «tP thePirate.com (fig.)»; denn hier spielt nicht die Internetadresse, sondern der Bildbestandteil «tP» eine dekorative Rolle.
Lucas Aebersold
iusNet IP 28.10.2021

Die Widerspruchsmarke «Polospieler (fig.)» setzt sich gegen «USA.POLO.SPORT.COMPANY Since 1870 (fig.)» wegen Verwechslungsgefahr durch

Jurisprudence
Markenrecht
Angesichts von Produktegleichheit bzw. -Ähnlichkeit und insbes. der integralen Übernahme der Darstellung zweier Polospieler ohne ins Gewicht fallende Änderungen in der Zeichnung besteht Verwechslungsgefahr. Daran ändern auch die Wortelemente im jüngeren Zeichen nichts; denn aufgrund der Zeichenähnlichkeit sind falsche Zusammenhänge zu vermuten.
iusNet IP 27.10.2021

Entwicklungen im Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht | Le point sur le droit de la propriété intellectuelle et de la concurrence déloyale

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Für den Bereich der kollektiven Rechtewahrnehmung sind gerichtliche Klarstellungen erfolgt. So ist festgestellt worden, dass Organpersonen eines Vereins, die aufgrund ihrer Tätigkeiten Vergütungen hätten abrechnen müssen, gestützt auf die allgemeinen Grundsätze der persönlichen Haftung von Organpersonen bei schuldhaftem Verhalten auch persönlich für Urheberrechtsvergütungen haften können. Dabei ist zu beachten, dass wer jährlich Partys mit mehr als 1000 Gästen organisiert, wissen muss, dass für das Abspielen von Musik eine Erlaubnis einzuholen ist; unterbleibt solches, werden die tangierten Urheberrechte schuldhaft verletzt. Werden keine Urheberrechtsvergütungen bezahlt, bemisst sich der Schaden gestützt auf die Lizenzanalogie bzw. anhand der anwendbaren Tarife. Dabei ist die Anwendung der im Tarif vorgesehenen Verdoppelung der Vergütung für die Nichteinholung der Bewilligung zulässig. Ein Tarif kann allgemein vorsehen, dass bei Nichtmitwirkung der Nutzer eine Einschätzung erfolgt, welche nach Ablauf einer bestimmten Frist als anerkannt gilt, was dazu führt, dass nach Ablauf dieser Frist keine Einwände mehr gegen die Einschätzung erhoben werden können.
SJZ-RSJ 18/2021 | S. 875

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