iusNet Intellectual Property

Verwechslungsgefahr

Diverse Männchenfiguren setzen sich gegen ein anderes Männchen nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

T-491-22

Gericht der Europäischen Union (EuG)

T-491/22 v. 9.4.2023

Das Gericht bestätigt das Fehlen einer relevanten Zeichenähnlichkeit. Zwar bestehen Parallelen zwischen den zentralen Zeichenbestandteilen (u.a. grosse Augen und lächelnder offener Mund sowie dieselben Farben weiss, grau und schwarz). Indessen werden diese Elemente in den zu vergleichenden Zeichen ausreichend unterschiedlich dargestellt.
iusNet IP 25.06.2023

«VYQUELVO» setzt sich gegen «FYDENVO» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

B-4103/2021 v. 17.3.2023

Zwar liegt mindestens hochgradige Produkteähnlichkeit (Pharmaka) vor, was die Anforderungen an den Zeichenunterschied erhöht. Jedoch führen insbes. eine erhöhte Aufmerksamkeit der Endkunden, der durchschnittliche Schutzumfang der Widerspruchsmarke sowie die - zwar nur wenig ins Gewicht fallenden - Zeichenunterschiede zum Fehlen einer Verwechslungsgefahr.
iusNet IP 25.06.2023

«acara» setzt sich gegen «AICARE (fig.)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

B-2473/2022 v. 5.4.2023

Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr. Zwar bejaht es eine Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit; indessen führe die erhöhte Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise trotz normaler Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke dazu, dass keine relevante Verwechslungsgefahr bestehe.
iusNet IP 25.06.2022

Die Widerspruchsmarke «CREED (fig.)» setzt sich gegen «FREED» sowie «FREED (fig.)» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die Nichtgebrauchseinrede misslang und es liegt eine Verwechslungsgefahr zwischen den angefochtenen Zeichen «FREED» sowie «FREED (fig.)» und der Widerspruchsmarke «CREED (fig.)» vor. Dies insbesondere aufgrund erheblicher Produkteähnlichkeit sowie Zeichenähnlichkeit, welche durch die teilweise vorhandenen grafischen Elemente nicht erheblich beeinflusst wird.
iusNet IP 25.06.2023

Drei «Simba»-Marken setzen sich gegen «BIMBA TOYS (fig.)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

T-129-22

Gericht der Europäischen Union (EuG)

T-129/22 v. 21.12.2022

Das jüngere Zeichen schafft im Vergleich zur der Widerspruchsmarke angesichts der unterschiedlichen Produkte («Spiele, Spielsachen» gegenüber «Gymnastik- und Sportartikel») trotz durchschnittlichem bis erhöhtem Aufmerksamkeitsgrad der massgebenden Verkehrskreise keine relevante Verwechslungsgefahr.
iusNet IP 16.05.2023

Zwei Marken von Apple mit dem bekannten Apfel setzen sich gegen eine jüngere Bildmarke nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Zwar besteht Gleichheit oder starke Gleichartigkeit zwischen den Produkten und geniessen die Widerspruchsmarken grundsätzlich eine erhöhte Kennzeichnungskraft. Indessen führen die gewisse Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise zusammen mit der Distanz zwischen den Zeichen zur Abweisung der beiden Widersprüche.
iusNet IP 16.05.2023

«Capri Sun» setzt sich gegen «Prisun» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

B-4104/2021 v. 5.12.2022

Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr. Zwar besteht Produkteähnlichkeit, indessen kann höchstens eine entfernte Zeichenähnlichkeit festgestellt werden; denn die Übereinstimmung von «prisun» ist gegenüber den Unterschieden in den Zeichen sekundär. Eine Glaubhaftmachung erhöhter Kennzeichnungskraft von «Capri Sun» scheitert zudem.
iusNet IP 24.04.2023

«GENIUS GROVE (fig.)» und «GENIUS BAR» von Apple setzen sich gegen «GeniusAcademy (fig.)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr. Dies resultiert für «GENIUS GROVE (fig.)» bereits wegen fehlender Produkteähnlichkeit. Mit Bezug auf «GENIUS BAR» / «GeniusAcademy (fig.)» werden alle Kriterien zur Verwechslungsgefahr abgehandelt. Dabei bleibt die Bekanntheit der Apple-Marken unbeachtlich.
iusNet IP 24.04.2023

Farbbezeichnung RED kombiniert mit dem Begriff eines Tiers, ob real oder Fantasie wie z.B. DRAGON, genügen für eine Verwechslungsgefahr zur bekannten Marke RED BULL

Éclairages
Markenrecht
Das Bundesverwaltungsgericht heisst den Widerspruch der bekannten Marke RED BULL gegen das entfernt ähnliche Zeichen RED DRAGON, beide in Klasse 32, aufgrund von mittelbarer Verwechslungsgefahr gut und hält darüber hinaus fest, dass der Bestandteil RED trotz englischer Bezeichnung einer Grundfarbe für Energydrinks nicht beschreibend sei.
Fabio Versolatto
iusNet IP 19.02.2023

Die Marke «SHOPIFY» setzt sich gegen «Shoppi (fig.)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

T‑222-21

Gericht der Europäischen Union (EuG)

T-222/21 v. 12.10.2022

Trotz Produkteähnlichkeit- oder Identität fehlt eine Verwechslungsgefahr; denn es bestehen im Wesentlichen nur schwache Zeichenähnlichkeit, eine nur schwache Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie eine überdurchschnittliche Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise.
iusNet IP 19.02.2023

Pages