iusNet Intellectual Property

Verwechslungsgefahr

«GENIUS GROVE (fig.)» und «GENIUS BAR» von Apple setzen sich gegen «GeniusAcademy (fig.)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr. Dies resultiert für «GENIUS GROVE (fig.)» bereits wegen fehlender Produkteähnlichkeit. Mit Bezug auf «GENIUS BAR» / «GeniusAcademy (fig.)» werden alle Kriterien zur Verwechslungsgefahr abgehandelt. Dabei bleibt die Bekanntheit der Apple-Marken unbeachtlich.
iusNet IP 24.04.2023

Farbbezeichnung RED kombiniert mit dem Begriff eines Tiers, ob real oder Fantasie wie z.B. DRAGON, genügen für eine Verwechslungsgefahr zur bekannten Marke RED BULL

Éclairages
Markenrecht
Das Bundesverwaltungsgericht heisst den Widerspruch der bekannten Marke RED BULL gegen das entfernt ähnliche Zeichen RED DRAGON, beide in Klasse 32, aufgrund von mittelbarer Verwechslungsgefahr gut und hält darüber hinaus fest, dass der Bestandteil RED trotz englischer Bezeichnung einer Grundfarbe für Energydrinks nicht beschreibend sei.
Fabio Versolatto
iusNet IP 19.02.2023

Die Marke «SHOPIFY» setzt sich gegen «Shoppi (fig.)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

T‑222-21

Gericht der Europäischen Union (EuG)

T-222/21 v. 12.10.2022

Trotz Produkteähnlichkeit- oder Identität fehlt eine Verwechslungsgefahr; denn es bestehen im Wesentlichen nur schwache Zeichenähnlichkeit, eine nur schwache Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie eine überdurchschnittliche Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise.
iusNet IP 19.02.2023

Zwei Rolex-Marken mit der Rolex-Krone setzen sich gegen eine jüngere Marke mit Krone nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Das Beschwerdeverfahren bezieht sich einzig auf die Produkte Uhren der Rolex-Marken und die Produkte Bekleidung sowie Schuh- und Hutwaren des jüngeren Zeichens. Dementsprechend bestätigt das Gericht das Fehlen einer Verwechslungsgefahr, weil keine relevante Produkteähnlichkeit vorliege.
iusNet IP 19.02.2023

«RED BULL» setzt sich gegen «RED DRAGON» durch

Jurisprudence
Markenrecht

B-444/2022 v. 11.1.2023

Die Verwechslungsgefahr zwischen «RED BULL» und «RED DRAGON» wird durch das Gericht bestätigt. Zwar wecken Energiegetränke lediglich eine geringe Aufmerksamkeit; jedoch geniesst die Widerspruchsmarke dank erhöhter Bekanntheit einen erweiterten Schutzbereich, und auf Seite beider Zeichen bleibt das Bild eines roten wilden Tieres in Erinnerung.
iusNet IP 19.02.2023

«Zwei Kreise (fig.)» von Mastercard setzt sich gegenüber «Savl (fig.)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
«Zwei Kreise (fig.) setzt sich gegen das jüngere Zeichen «Savl (fig.)» trotz relevanter Produkte-, jedoch infolge fehlender Zeichenähnlichkeit nicht durch; dies auch angesichts der erhöhten Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise. Daran ändert die sinngemäss als durchschnittlich bezeichnete Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nichts.
iusNet IP 19.02.2023

«one» setzt sich gegen «Certo!One» für Kreditkartendienste weder nach UWG noch nach MSchG durch

Jurisprudence
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Das Gericht weist ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen im Sinne eines Verbots der Verwendung von «Certo!One» u.a. wegen Verwechslungsgefahr in Bezug auf die Marken «one» sowie «one VISECA» ab. Dies sowohl aus lauterkeits- als auch aus markenrechtlichen Gründen.
iusNet IP 19.02.2023

«Hotel Tonight (fig.)» setzt sich im Widerspruch gegen «Verychic Tonight (fig.)» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke «Hotel Tonight (fig.)» setzt sich im Vergleich zum jüngeren Zeichen «Verychic Tonight (fig.)» wegen relevanter Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit durch. Dabei steht im Vordergund, dass das kennzeichnungskräftige Element «tonight» durch die jüngere Marke – grafisch sogar hervorgehoben – übernommen wurde.
iusNet IP 20.12.2022

«GRANINI» setzt sich gegen «GRANISLUSH» insbes. wegen Verkehrsbekanntheit der Widerspruchsmarke durch

Jurisprudence
Markenrecht
Der Widerspruch zu Gunsten der Marke «GRANINI» setzt sich im Vergleich zum jüngeren Zeichen «GRANISLUSH» wegen relevanter Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit bezüglich Schriftbild und Wortklang durch. Angesichts der äusserst bekannten Widerspruchsmarke sei zumindest eine mittelbare Verwechslungsgefahr gegeben.
iusNet IP 20.12.2022

«VIFOR» setzt sich gegen «VITOP» für pharmazeutische Produkte nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke «VIFOR» setzt sich im Vergleich zu «VITOP» für pharmazeutische Produkte nicht durch. Zwar ist bei solchen Produkten Gleichartigkeit anzunehmen. Die deutlichen Unterschiede in den Wortenden der Zeichen führen jedoch dazu, dass angesichts erhöhter Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise keine Verwechslungsgefahr besteht.
iusNet IP 23.10.2022

Pages