iusNet Intellectual Property

Verwechslungsgefahr

Das Zeichen «CELLUTONE» setzt sich u.a. wegen Produkteidentität gegen «CELLTONE» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht heisst die Klage wegen Verwechslungsgefahr zwischen der älteren Marke «CELLUTONE» und «CELLTONE» gut. Dabei verwirft es die Einwände der Beklagten, die Klägerin habe ihr Zeichen nicht markenmässig gebraucht und habe die Verwendung des jüngeren Zeichens toleriert, weshalb der Markenschutz für das ältere verwirkt sei.
iusNet IP 23.10.2022

Die Widerspruchsmarke «CAT (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «Tigercat» durch

Jurisprudence
Markenrecht

T-251/21

Gericht der Europäischen Union (EuG)

T-251/21 v. 13.7.2022

Zwischen den Marken besteht trotz erhöhter Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise Verwechslungsgefahr angesichts Produkteidentität, relevanter Zeichenähnlichkeit und erhöhter Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke. Die Übernahme von «cat» durch das jüngere Zeichen wird nicht besonders betont.
iusNet IP 23.10.2022

«Ägeribier» setzt sich gegen «ÄGERIBIER (fig.)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

B-3464/2020 v. 8.7.2022

Entgegen der Vorinstanz verneint das BVGer für alle streitigen Produkte (u.a. Biere sowie Getränke für Tiere) eine relevante Verwechslungsgefahr. Dies insbesondere, weil beide Zeichen als dem Gemeingut zuzurechnende direkte Herkunftsangaben qualifiziert werden.
iusNet IP 23.10.2022

«BAULOG» ist mit Bezug auf «LOGBAU» als Firma, Domainname und Logo widerrechtlich

Jurisprudence
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
Das BGer schliesst sich im Ergebnis den Ausführungen der Vorinstanz an, wonach die Firma der Beklagten gegen die obligationenrechtlichen Vorgaben verstosse sowie ihr Domainname samt Logo lauterkeitsrechtlich unzulässig seien; denn alle drei dieser Auftritte im Publikum schüfen eine Verwechslungsgefahr mit Firma, Domainnamen und Logo der Klägerin.
iusNet IP 23.10.2022

Die Lidl-Osterhasen schaffen im Vergleich zu den Lindt-Osterhasen eine Verwechslungsgefahr

Jurisprudence
Markenrecht
Das BGer entscheidet entgegen dem Handelsgericht des Kantons Aargau auf das Vorliegen einer relevanten Verwechslungsgefahr. Dies insbesondere dank der Verkehrsdurchsetzung und damit eines erhöhten Schutzumfangs zu Gunsten der klägerischen (Lindt-) Zeichen.
iusNet IP 23.10.2022

Der feine Unterschied im Sinngehalt machts aus: Bei identischen bzw. hochgradig ähnlichen Waren setzt sich POPCHIPS gegen POPPIT’S trotz akustischer und phonetischer Ähnlichkeit durch

Éclairages
Markenrecht
Im Widerspruchsverfahren unterlag die Widerspruchsmarke POPPIT’S der angegriffenen Marke POPCHIPS trotz Bejahung der Waren- und Zeichenähnlichkeit. Gesamtwürdigend betrachtet besteht keine Verwechslungsgefahr aufgrund des Unterschieds im Laut «ch» sowie der nicht gänzlichen Übereinstimmung im Sinngehalt.
Lucas Aebersold
iusNet IP 22.08.2022

«TX group (fig.)» setzt sich gegen «TX GROUP AG» durch

Jurisprudence
Markenrecht

B-3808/2021 v. 24.5.2022

Trotz erhöhter Aufmerksamkeit des massgebenden (breiten) Publikums und Registereintrag der Produkte in unterschiedlichen Klassen besteht Verwechslungsgefahr zwischen «TX group (fig.)» und «TX GROUP AG». Dies insbes. angesichts der Analogien zwischen den Produkten und weil das jüngere Zeichen die prägenden Elemente der Widerspruchsmarke übernahm.
iusNet IP 18.08.2022

«ELLE» setzt sich gegen «StrukturELLE (fig.)» für gewisse Produkte durch

Jurisprudence
Markenrecht
Trotz Transfers von «ELLE» auf die jüngere Marke wird der Widerspruch abgewiesen, soweit sich die ältere an ein weibliches Publikum richtet, d.h. als beschreibend bzw. nur schwach kennzeichnungskräftig wirkt und diese Schwäche nicht durch intensiven Markengebrauch wettgemacht wird.
iusNet IP 18.08.2022

Die Widerspruchsmarke «HONOR» setzt sich gegen das Zeichen «FOR HONOR (fig.)» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Das jüngere Zeichen schafft im Vergleich mit der Widerspruchsmarke eine relevante Verwechslungsgefahr angesichts besonders ausgeprägter Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit und durchschnittlicher Kennzeichnungskraft des älteren Zeichens.
iusNet IP 23.06.2022

«POPPIT’S» setzt sich trotz erheblicher Produkteähnlichkeit gegen «POPCHIPS» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Trotz ausgeprägter Produkteähnlichkeit und der Parallelen im Zeichenanfang «POP» ist keine relevante Verwechslungsgefahr gegeben. Dabei steht im Vordergrund, dass das übernommene «POP» beschreibend wirkt und sich bezüglich «PIT’s» im Vergleich zu «CHIPS» sowohl in klanglicher als auch schriftbildlicher und sinngehaltlicher Hinsicht ausreichend unterscheidungskräftige Elemente ergeben.
iusNet IP 23.06.2022

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