Bezüglich der betroffenen Wort-/Bildmarken mit dem Element «Top Care» sind sowohl Verwechslungsgefahr als auch Verkehrsdurchsetzung zu verneinen
Bezüglich der betroffenen Wort-/Bildmarken mit dem Element «Top Care» sind sowohl Verwechslungsgefahr als auch Verkehrsdurchsetzung zu verneinen
Jurisprudence
Markenrecht
Bezüglich der betroffenen Wort-/Bildmarken mit dem Element «Top Care» sind sowohl Verwechslungsgefahr als auch Verkehrsdurchsetzung zu verneinen
I. Ausgangslage
Die deutsche Top Care Textil- und Lederschutz System GmbH sowie die TOP CARE Textil- und Lederschutz Schweiz GmbH (nachfolgend Klägerinnen) reichten am 13. Februar 2017 beim Handelsgericht Zürich Klage gegen die Top Care GmbH (nachfolgend auch Beklagte) ein, wobei sie sich im Laufe des Verfahrens schliesslich auf die Rechte aus folgenden Marken beriefen:
Gestützt darauf verlangten sie von der Top Care GmbH im Wesentlichen, die Verwendung folgender Zeichen in der Schweiz sei zu unterlassen:
Zur Begründung führen die Klägerinnen an, die Beklagte verwende das...
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