B-1206-2021.pdf Rechtsprechung «Butterfly» ist für nicht freihaltebedürftige Waren (z.B. Koffer) schutzfähig «Butterfly» ist für nicht freihaltebedürftige Waren (z.B. Koffer) schutzfähig Kommentierung Das BVGer taxiert das Zeichen ‘Butterfly’ als schutzunfähigen Hinweis auf ein übliches Ausstattungsmerkmal für bestimmte Produkte Das BVGer taxiert das Zeichen ‘Butterfly’ als schutzunfähigen Hinweis auf ein übliches Ausstattungsmerkmal für bestimmte Produkte
«Butterfly» ist für nicht freihaltebedürftige Waren (z.B. Koffer) schutzfähig «Butterfly» ist für nicht freihaltebedürftige Waren (z.B. Koffer) schutzfähig
Das BVGer taxiert das Zeichen ‘Butterfly’ als schutzunfähigen Hinweis auf ein übliches Ausstattungsmerkmal für bestimmte Produkte Das BVGer taxiert das Zeichen ‘Butterfly’ als schutzunfähigen Hinweis auf ein übliches Ausstattungsmerkmal für bestimmte Produkte
Das BVGer taxiert das Zeichen ‘Butterfly’ als schutzunfähigen Hinweis auf ein übliches Ausstattungsmerkmal für bestimmte Produkte