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KENNENLERN-AUSGABE

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Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen diese kostenfreie Kennenlern-Ausgabe von iusMail Immaterialgüterrecht zuzusenden. Sie finden darin eine Auswahl an Beiträgen wie sie zukünftig in iusMail und iusNet Immaterialgüterrecht enthalten sind.

Der Newsletter iusMail Immterialgüterrecht liefert Ihnen bis zu sechs Mal jährlich einen raschen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung im Immaterialgüterrecht.

Die Inhalte gliedern sich in die Rubriken:

  • Rechtsprechung: deutschsprachige Zusammenfassungen der relevanten Gerichtsentscheide aus dem Bundesgericht, Bundesverwaltungsgericht und Bundespatentgericht sowie kantonaler Gerichte;
  • Gesetzgebung: Informationen zu aktuellen Entwicklungen der Rechtsetzung;
  • Kommentierung: Experten analysieren und kommentieren Urteile und Rechtsetzungsentwicklungen;
  • Arbeitshilfen: praxisorientierte Arbeitshilfen zum Download.

Die Beiträge der Rubriken Rechtsprechung und Gesetzgebung verfassen die Redaktoren Dr. iur., Prof. HEG-FR Inge Hochreutener und Christophe Gösken, MLaw, Substitut.

Das Abonnement beinhaltet den Newsletter iusMail Immterialgüterrecht und einen unlimitierten Zugang zur Online-Datenbank iusNet Immterialgüterrecht. Die Online-Datenbank enthält nebst sämtlichen Texten aus iusMail Immterialgüterrecht weitere Beiträge aus den oben genannten Rubriken.

Die erste kostenpflichte Ausgabe von iusMail Immterialgüterrecht erscheint im Herbst 2018. Verpassen Sie keine weiteren Ausgaben und bestellen Sie Ihr Abonnement hier!

Freundliche Grüsse
Schulthess Juristische Medien AG

 
 

 

Markenrecht

Markenrecht
Bedeutung eines Verstosses gegen das Wappenschutzgesetz für die Geltung einer Widerspruchsmarke
Verstösse gegen geltendes Recht sind im Rahmen der Bestimmung der Kennzeichnungskraft bzw. des Schutzumfanges zu berücksichtigen (vgl. Art. 3 Abs. 1 MSchG i.V.m. Art. 2 lit. d MSchG). Amtliche Bezeichnungen und mit ihnen verwechselbare Ausdrücke dürfen für sich allein nur durch das betroffene Gemeinwesen verwendet werden. Weil die Widerspruchsmarke (mithin die Marke des Widerspruch Einlegenden) gegen das Wappenschutzgesetz verstösst, ist die angefochtene Marke trotz des Widerspruchs im Markenregister einzutragen.

 

Markenrecht

Markenrecht
Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung dank Unterscheidungskraft des Zeichens
Das Zeichen „NORMA (fig.)“, Gegenstand der internationalen Registrierung Nr. 1‘189‘776, ist im schweizerischen Markenregister einzutragen. Zwar stellt die Bezeichnung „Norma“ nur Gemeingut dar; indessen ergibt sich im Zusammenhang mit der grafischen originellen typischen Ausgestaltung die notwendige Unterscheidungskraft.

 

Markenrecht

Markenrecht
Strafanzeige (Problematik der Nichtannahme) / Privatklägerschaft betr. missbräuchliche Herkunftsangabe
Die Leistungsklage gemäss Art. 55 Abs. 1 MSchG setzt – in Verbindung mit Art. 115 Abs. 1 StPO – eine unmittelbare Schädigung voraus. Macht der Steller eines Strafantrags lediglich geltend, er handle im Interesse Dritter, liegt keine solche Unmittelbarkeit vor. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz stellen die Begriffe „Davoser Schlitten“ oder „Davoser“ nicht Gattungsbezeichnungen, sondern Herkunftsangaben im Sinne des objektiven Tatbestandes von Art. 64 Abs. 1 lit. a MSchG dar. Deshalb liegt hinsichtlich der Nichtannahme der fraglichen Strafanzeigen kein klarer Fall des Fehlens von objektivem tatbestandsmässigem Verhalten vor. Indessen war es gestützt auf die ihr zur Verfügungen stehenden Angaben nicht willkürlich, wenn die Vorinstanz Anhaltspunkte für das durch Art. 64 Abs. 1 lit. a MSchG vorausgesetzte vorsätzliche Verhalten (also den subjektiven Tatbestand) verneinte.

 

Markenrecht

Markenrecht
Verwechslungsgefahr zwischen dem Zeichen „FM1 (fig.)“ und dem Zeichen „1.FM“
Die Marken „FM1 (fig.)“ und die Marke „1.FM“ machen beide den Schutz für die Dienstleistungsklassen 35, 38 sowie 41 geltend. Das Bundesverwaltungsgericht bejaht – infolge der identischen Dienstleistungsklassen gestützt auf einen besonders strengen Massstab – die Verwechslungsgefahr im Sinne von Art. 3 Abs. 1 lit. c MSchG bezüglich der Klassen 35 und 41, nicht jedoch (wegen schwachen Schutzumfanges der Widerspruchsmarke, leicht erhöhter Aufmerksamkeit der Abnehmer sowie Kennzeichnungskraft des Bildelements der Widerspruchsmarke) für die Klasse 38.

 

Markenrecht

Markenrecht
Keine Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung mangels ausreichender Unterscheidungskraft des Zeichens
Die internationale Registrierung IR 1169244 „fig.“ (emballage) ist für die geltend gemachte Klasse 30 nicht im schweizerischen Markenregister einzutragen; denn es fehlt ihr die (originäre) Unterscheidungskraft und sie erweist sich als Gemeingut im Sinne von Art. 2 lit. a MSchG.

 

Markenrecht

Markenrecht

Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrecht

Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrecht
Voraussetzungen des Markeneintrags für Nutzungsberechtigte gemäss Art. 4 MSchG
Kann eine Person, die als Nutzungsberechtigte im Sinne von Art. 4 MSchG einen Markeneintrag geltend macht, sich nicht auf einen nachweislichen Vertrag berufen, mit welchem der Inhaber einer Marke seine Zustimmung zur Eintragung auf den Namen eines Agenten, Vertreters oder anders zum Gebrauch einer Marke Ermächtigten erteilt hat, so geniesst dieser Markeneintrag keinen Schutz. Dabei genügt die Annahme der Vorinstanz nicht, es lägen Indizien für einen (nicht unterzeichneten) Kooperationsvertrag vor, um die Voraussetzungen eines Vertrags nach Art. 4 MSchG zu erfüllen. Ist der Schutz als Marke des Nutzungsberechtigten nach Art. 4 MSchG zu verneinen, erweist sich die durch den Inhaber des Rechts eingetragene Marke als rechtens und kann dagegen auch nicht mittels Lauterkeits- oder Namensrecht opponiert werden.

 

Markenrecht

Markenrecht
Der Europäische Gerichtshof anerkennt die Markenqualität der Farbe auf den Schuhsolen von Louboutin
Der Europäische Gerichtshof hatte sich mittels Vorabentscheid mit einem Gesuch um die Beurteilung von Art. 3 Abs. 3 lit. e Ziff. iii der Richtlinie 2008/95/CE des Europäischen Parlaments zu befassen, welcher bestimmt, dass ein Zeichen, das ausschliesslich aus einer Form besteht, die einem Produkt einen wesentlichen Wert verleiht, nicht als Marke eingetragen werden kann. Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Markeneintragung bezüglich der Schuhsohlen von Louboutin sich auf die rote Farbe bezieht und nicht auf die Form der Sohlen. Die Eintragung ist daher zulässig.

 

     
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Urheberrecht

Urheberrecht
Bund
Modernisierung des Urheberrechtsgesetzes – Revision URG
Die Hauptstossrichtung der aktuellen Revision des URG liegt im Kampf gegen die Internet-Piraterie. Anbieter von Internet-Dienstleistungen dürfen keine Piraterie-Plattformen beherbergen und sollen Verletzungen des Urheberrechts rasch und definitiv beseitigen. Weiter geht es um Anpassungen an die Digitalisierung im Urheberrecht und um Massnahmen zu Gunsten der Kulturschaffenden und der Konsumenten. Schliesslich sollen zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum ratifiziert werden.

 

     
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Urheberrecht

Urheberrecht
Bund
Die Krux der Fotografie – Werk oder nicht Werk?
Wann kann Fotografie als Werk in Sinne von Art. 2 URG gelten? Ein Abgrenzungsproblem, das mit der Revision des URG behoben werden soll – wird es das? Obwohl das geltende Recht in Art. 2 URG fotografische Werke unter den Werkbegriff subsumiert, gilt in der Praxis ein Zweiklassen-System, indem die Gerichtspraxis zwischen Fotografien mit individuellem Charakter und solchen ohne unterscheidet. Liegt individueller Charakter vor, gelten sie als Werk, das urheberrechtlich geschützt ist, ohne denselben liegt kein Werk und somit kein Schutz vor. Bringt die URG-Revision eine befriedigende Lösung?

 

     
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