Rechtsprechung Fehlende Verwechslungsgefahr der beiden betroffenen pharmazeutischen Marken Fehlende Verwechslungsgefahr der beiden betroffenen pharmazeutischen Marken Übernahme des Hauptbestandteils der Widerspruchsmarke (konkret des Wortbestandteils „seven“) durch eine jüngere Marke (Klassen 16&18) Übernahme des Hauptbestandteils der Widerspruchsmarke (konkret des Wortbestandteils „seven“) durch eine jüngere Marke (Klassen 16&18) Nichtgebrauchseinrede sowie Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen / Rückweisung infolge Neuerungen im Sachverhalt Nichtgebrauchseinrede sowie Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen / Rückweisung infolge Neuerungen im Sachverhalt «Merci (fig.)» setzt sich als Marke für Pflanzen und Früchte aller Art gegen die Widerspruchsmarke «MERCI» für die Waren «cacao, chocolat, sucreries» durch «Merci (fig.)» setzt sich als Marke für Pflanzen und Früchte aller Art gegen die Widerspruchsmarke «MERCI» für die Waren «cacao, chocolat, sucreries» durch Die Marke «PARADIS» setzt sich gegen die schweizerischen Marken «BLANC DU PARADIS» sowie «ROUGE DU PARADIS» nicht durch Die Marke «PARADIS» setzt sich gegen die schweizerischen Marken «BLANC DU PARADIS» sowie «ROUGE DU PARADIS» nicht durch Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «Puma (fig.)» setzt sich durch, weil die Markeninhaberin den Markengebrauch nicht hinreichend belegte Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «Puma (fig.)» setzt sich durch, weil die Markeninhaberin den Markengebrauch nicht hinreichend belegte Die Markenlöschung wegen Nichtgebrauchs setzt kein Rechtschutzinteresse des Antragstellers voraus, jedoch das Fehlen von Rechtsmissbrauch Die Markenlöschung wegen Nichtgebrauchs setzt kein Rechtschutzinteresse des Antragstellers voraus, jedoch das Fehlen von Rechtsmissbrauch Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «APTIS» gegenüber «APTIV» setzt sich mangels genügenden Nachweises ernsthaften Gebrauchs von «APTIS» durch Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «APTIS» gegenüber «APTIV» setzt sich mangels genügenden Nachweises ernsthaften Gebrauchs von «APTIS» durch «Tissot (fig.)» setzt sich vor BVGer gegen «SHOPPING LOISIRS – FACHMARKT Bienne – TISSOT ARENA» durch «Tissot (fig.)» setzt sich vor BVGer gegen «SHOPPING LOISIRS – FACHMARKT Bienne – TISSOT ARENA» durch Die Einrede des Nichtgebrauchs der Widerspruchsmarke «E*trade (fig.)» gegenüber «e trader (fig.)» setzt sich (u.a) wegen Nichteintretens auf die Beschwerde der Widersprechenden definitiv durch Die Einrede des Nichtgebrauchs der Widerspruchsmarke «E*trade (fig.)» gegenüber «e trader (fig.)» setzt sich (u.a) wegen Nichteintretens auf die Beschwerde der Widersprechenden definitiv durch Die internationale Widerspruchsmarke «PROSEGUR» setzt sich gegen Nichtgebrauchseinreden teilweise durch Die internationale Widerspruchsmarke «PROSEGUR» setzt sich gegen Nichtgebrauchseinreden teilweise durch Das Widerspruchszeichen «APPLE» setzt sich gegen «APPLiA Home Appliance Europe (fig.)» mangels Gebrauchsnachweises nicht durch Das Widerspruchszeichen «APPLE» setzt sich gegen «APPLiA Home Appliance Europe (fig.)» mangels Gebrauchsnachweises nicht durch Die Widerspruchsmarke «PIC SOLUTION» setzt sich gegen «SYRIPIC» nicht durch Die Widerspruchsmarke «PIC SOLUTION» setzt sich gegen «SYRIPIC» nicht durch «SET ONE» setzt sich gegen «se:one – der deutsche Messestuhl» mangels Gebrauchs in der Schweiz nicht durch «SET ONE» setzt sich gegen «se:one – der deutsche Messestuhl» mangels Gebrauchs in der Schweiz nicht durch «ADVENTURIDGE» setzt sich gegen «Adventure (fig.)» und «Adventure Highland Creek (fig.)» wegen Nichtgebrauchs durch ALDI nicht durch «ADVENTURIDGE» setzt sich gegen «Adventure (fig.)» und «Adventure Highland Creek (fig.)» wegen Nichtgebrauchs durch ALDI nicht durch «S6» setzt sich gegen «ES6» für den Autobereich durch «S6» setzt sich gegen «ES6» für den Autobereich durch «pulse (fig.)» dringt gegen «PULSE8 (fig.)» mangels Nachweises des Zeichengebrauchs nicht durch «pulse (fig.)» dringt gegen «PULSE8 (fig.)» mangels Nachweises des Zeichengebrauchs nicht durch Kommentierung Rechtsmissbräuchliches Markenlöschungsverfahren (Markentroll)? Eng beschränkter Streitgegenstand im administrativen Löschungsverfahren Rechtsmissbräuchliches Markenlöschungsverfahren (Markentroll)? Eng beschränkter Streitgegenstand im administrativen Löschungsverfahren Bundesverwaltungsgericht verwehrt eine nachträgliche Beschwerdebegründung und lässt sich auch von einem Affidavit ohne zusätzlich taugliche Gebrauchsbelege nicht überzeugen Bundesverwaltungsgericht verwehrt eine nachträgliche Beschwerdebegründung und lässt sich auch von einem Affidavit ohne zusätzlich taugliche Gebrauchsbelege nicht überzeugen Die Wortmarke «APPLE» setzt sich im Widerspruch gegen die Wort-/Bildmarke «APPLiA Home Appliance Europe (fig.)» in Klasse 35 und 45 mangels Gebrauchsnachweises nicht durch Die Wortmarke «APPLE» setzt sich im Widerspruch gegen die Wort-/Bildmarke «APPLiA Home Appliance Europe (fig.)» in Klasse 35 und 45 mangels Gebrauchsnachweises nicht durch Warenidentität und Zeichenähnlichkeit im Widerspruchsverfahren, aber Fehlzurechnungen aus Sicht der Abnehmer werden ausgeschlossen Warenidentität und Zeichenähnlichkeit im Widerspruchsverfahren, aber Fehlzurechnungen aus Sicht der Abnehmer werden ausgeschlossen PROSEGUR - Anwendungsbereich des Patent-, Muster- und Markenschutz-Abkommens CH/D sowie Frage des ernsthaften Gebrauchs PROSEGUR - Anwendungsbereich des Patent-, Muster- und Markenschutz-Abkommens CH/D sowie Frage des ernsthaften Gebrauchs Die Marke «S6» setzt sich im Widerspruchsverfahren gegen «ES6» durch Die Marke «S6» setzt sich im Widerspruchsverfahren gegen «ES6» durch
Fehlende Verwechslungsgefahr der beiden betroffenen pharmazeutischen Marken Fehlende Verwechslungsgefahr der beiden betroffenen pharmazeutischen Marken
Übernahme des Hauptbestandteils der Widerspruchsmarke (konkret des Wortbestandteils „seven“) durch eine jüngere Marke (Klassen 16&18) Übernahme des Hauptbestandteils der Widerspruchsmarke (konkret des Wortbestandteils „seven“) durch eine jüngere Marke (Klassen 16&18)
Nichtgebrauchseinrede sowie Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen / Rückweisung infolge Neuerungen im Sachverhalt Nichtgebrauchseinrede sowie Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen / Rückweisung infolge Neuerungen im Sachverhalt
«Merci (fig.)» setzt sich als Marke für Pflanzen und Früchte aller Art gegen die Widerspruchsmarke «MERCI» für die Waren «cacao, chocolat, sucreries» durch «Merci (fig.)» setzt sich als Marke für Pflanzen und Früchte aller Art gegen die Widerspruchsmarke «MERCI» für die Waren «cacao, chocolat, sucreries» durch
Die Marke «PARADIS» setzt sich gegen die schweizerischen Marken «BLANC DU PARADIS» sowie «ROUGE DU PARADIS» nicht durch Die Marke «PARADIS» setzt sich gegen die schweizerischen Marken «BLANC DU PARADIS» sowie «ROUGE DU PARADIS» nicht durch
Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «Puma (fig.)» setzt sich durch, weil die Markeninhaberin den Markengebrauch nicht hinreichend belegte Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «Puma (fig.)» setzt sich durch, weil die Markeninhaberin den Markengebrauch nicht hinreichend belegte
Die Markenlöschung wegen Nichtgebrauchs setzt kein Rechtschutzinteresse des Antragstellers voraus, jedoch das Fehlen von Rechtsmissbrauch Die Markenlöschung wegen Nichtgebrauchs setzt kein Rechtschutzinteresse des Antragstellers voraus, jedoch das Fehlen von Rechtsmissbrauch
Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «APTIS» gegenüber «APTIV» setzt sich mangels genügenden Nachweises ernsthaften Gebrauchs von «APTIS» durch Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «APTIS» gegenüber «APTIV» setzt sich mangels genügenden Nachweises ernsthaften Gebrauchs von «APTIS» durch
«Tissot (fig.)» setzt sich vor BVGer gegen «SHOPPING LOISIRS – FACHMARKT Bienne – TISSOT ARENA» durch «Tissot (fig.)» setzt sich vor BVGer gegen «SHOPPING LOISIRS – FACHMARKT Bienne – TISSOT ARENA» durch
Die Einrede des Nichtgebrauchs der Widerspruchsmarke «E*trade (fig.)» gegenüber «e trader (fig.)» setzt sich (u.a) wegen Nichteintretens auf die Beschwerde der Widersprechenden definitiv durch Die Einrede des Nichtgebrauchs der Widerspruchsmarke «E*trade (fig.)» gegenüber «e trader (fig.)» setzt sich (u.a) wegen Nichteintretens auf die Beschwerde der Widersprechenden definitiv durch
Die internationale Widerspruchsmarke «PROSEGUR» setzt sich gegen Nichtgebrauchseinreden teilweise durch Die internationale Widerspruchsmarke «PROSEGUR» setzt sich gegen Nichtgebrauchseinreden teilweise durch
Das Widerspruchszeichen «APPLE» setzt sich gegen «APPLiA Home Appliance Europe (fig.)» mangels Gebrauchsnachweises nicht durch Das Widerspruchszeichen «APPLE» setzt sich gegen «APPLiA Home Appliance Europe (fig.)» mangels Gebrauchsnachweises nicht durch
Die Widerspruchsmarke «PIC SOLUTION» setzt sich gegen «SYRIPIC» nicht durch Die Widerspruchsmarke «PIC SOLUTION» setzt sich gegen «SYRIPIC» nicht durch
«SET ONE» setzt sich gegen «se:one – der deutsche Messestuhl» mangels Gebrauchs in der Schweiz nicht durch «SET ONE» setzt sich gegen «se:one – der deutsche Messestuhl» mangels Gebrauchs in der Schweiz nicht durch
«ADVENTURIDGE» setzt sich gegen «Adventure (fig.)» und «Adventure Highland Creek (fig.)» wegen Nichtgebrauchs durch ALDI nicht durch «ADVENTURIDGE» setzt sich gegen «Adventure (fig.)» und «Adventure Highland Creek (fig.)» wegen Nichtgebrauchs durch ALDI nicht durch
«S6» setzt sich gegen «ES6» für den Autobereich durch «S6» setzt sich gegen «ES6» für den Autobereich durch
«pulse (fig.)» dringt gegen «PULSE8 (fig.)» mangels Nachweises des Zeichengebrauchs nicht durch «pulse (fig.)» dringt gegen «PULSE8 (fig.)» mangels Nachweises des Zeichengebrauchs nicht durch
Rechtsmissbräuchliches Markenlöschungsverfahren (Markentroll)? Eng beschränkter Streitgegenstand im administrativen Löschungsverfahren Rechtsmissbräuchliches Markenlöschungsverfahren (Markentroll)? Eng beschränkter Streitgegenstand im administrativen Löschungsverfahren
Bundesverwaltungsgericht verwehrt eine nachträgliche Beschwerdebegründung und lässt sich auch von einem Affidavit ohne zusätzlich taugliche Gebrauchsbelege nicht überzeugen Bundesverwaltungsgericht verwehrt eine nachträgliche Beschwerdebegründung und lässt sich auch von einem Affidavit ohne zusätzlich taugliche Gebrauchsbelege nicht überzeugen
Die Wortmarke «APPLE» setzt sich im Widerspruch gegen die Wort-/Bildmarke «APPLiA Home Appliance Europe (fig.)» in Klasse 35 und 45 mangels Gebrauchsnachweises nicht durch Die Wortmarke «APPLE» setzt sich im Widerspruch gegen die Wort-/Bildmarke «APPLiA Home Appliance Europe (fig.)» in Klasse 35 und 45 mangels Gebrauchsnachweises nicht durch
Warenidentität und Zeichenähnlichkeit im Widerspruchsverfahren, aber Fehlzurechnungen aus Sicht der Abnehmer werden ausgeschlossen Warenidentität und Zeichenähnlichkeit im Widerspruchsverfahren, aber Fehlzurechnungen aus Sicht der Abnehmer werden ausgeschlossen
PROSEGUR - Anwendungsbereich des Patent-, Muster- und Markenschutz-Abkommens CH/D sowie Frage des ernsthaften Gebrauchs PROSEGUR - Anwendungsbereich des Patent-, Muster- und Markenschutz-Abkommens CH/D sowie Frage des ernsthaften Gebrauchs
Die Marke «S6» setzt sich im Widerspruchsverfahren gegen «ES6» durch Die Marke «S6» setzt sich im Widerspruchsverfahren gegen «ES6» durch