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Standardessentielle Patente und «FRAND» im Zivilprozess

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Patentrecht

Standardessentielle Patente und «FRAND» im Zivilprozess

Klagt die Inhaberin eines standardessentiellen Patentes vor dem Schweizer BPatGer gegen einen Standard-Implementierer auf Unterlassung (Art. 72 PatG), so weist dieser ­Prozess im Vergleich zu einem «normalen» Patentverletzungsprozess verschiedene zivilprozessuale Besonderheiten auf. Diese sind Gegenstand des folgenden Beitrages.
sic! 03/2019

Les licences FRAND : Chance ou risque pour l’harmonisation globale du droit des contrats de licence de brevets ?

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Les licences FRAND : Chance ou risque pour l’harmonisation globale du droit des contrats de licence de brevets ?

La validation de licences comme étant FRAND par la jurisprudence et les décisions d’autres autorités constitue-t-elle une chance ou un risque pour l’harmonisation globale du droit des contrats de licence ? Telle est la question examinée dans la présente contribution à la lumière du litige « Unwired Planet International Ltd / Huawei Technologies Co Ltd » dans le cadre duquel une décision vient d’être rendue par la Cour ­d’appel anglaise (England and Wales Court of Appeal [Civil Division]).
sic! 02/2019

EuGH: Unzulässiger Import von Gabelstaplern mit entfernten Originalmarken

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EuGH: Unzulässiger Import von Gabelstaplern mit entfernten Originalmarken

Der Gerichtshof hat im berichteten Urteil entschieden, dass die Entfernung von Marken an Gabelstaplern, die im Anschluss mit neuen Zeichen des Importeurs ausgestattet und in den EWR eingeführt werden sollen, markenverletzend ist. Der Berichterstatter nimmt ausgehend von den Erwägungen des eher erstaunlichen Entscheids des höchsten europäischen Gerichts eine Auslegeordnung vor, ob Schnittpunkte zum Schweizer Markenrecht ausgemacht werden können, und kommt zum Schluss, dass dem neusten Wurf aus Luxemburg wenig Erbauliches abgewonnen werden kann.
sic! 02/2019

Open Access für die Rechtswissenschaft – Pflicht oder Privatsache?

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Open Access für die Rechtswissenschaft – Pflicht oder Privatsache?

Die Rechtswissenschaften und insbesondere auch die in diesem Bereich Forschenden leben und profitieren vom interdisziplinären und internationalen Austausch. Die am 18. und 19. Oktober 2018 in den Räumlichkeiten des Exzellenzcluster Normative Orders der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main abgehaltene Tagung war ein ausgezeichnetes Zeugnis dafür. Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Praxis sowie aus dem Bibliotheks- und dem Verlagswesen trafen sich unter dem Titel Open Access für die Rechtswissenschaft – Pflicht oder Privatsache?, um schweizerische, österreichische und deutsche Perspektiven auf das Thema zu diskutieren. Sie alle waren der Einladung zur ersten Ver­anstaltung dieser Art durch Hanjo ­Hamann, Senior Research Fellow am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern in Bonn, ­sowie Daniel Hürlimann, Assistenzprofessor für Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Informationsrecht von der Universität St. Gallen, und Alexander Peukert, Professor für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Immaterialgüterrecht von der heimischen Goethe-Universität, gefolgt.
sic! 02/2019

Medienberichterstattung im Internet mit Sendungen Dritter

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Urheberrecht

Medienberichterstattung im Internet mit Sendungen Dritter

Die Rechtmässigkeit der ausschnittsweisen Nutzung nicht lizenzierter Fernsehsendungen auf digitalen Plattformen von Medienunternehmen hängt in der Regel davon ab, ob eine gesetzliche Schranke anwendbar ist. Der vorliegende Beitrag greift mit der Zitatschranke und der Schranke zugunsten aktueller Berichterstattung zwei der wichtigsten Schranken heraus und prüft deren Voraussetzungen im Kontext neuer Medien. Ziel ist die Klärung allgemeiner und spezifischer Fragen, die sich bei der Anwendung von Art. 25 und Art. 28 Abs. 2 URG im Rahmen ausgewählter Nutzungsformen stellen, namentlich bei der Erstellung von «Live-Tickern», der Zusammenstellung von «Highlights» und bei multimedial illustrierten ausführ­licheren Beiträgen. Dabei wird abgesehen von urheberrechtlichen Aspekten auch das Recht der verwandten Schutzrechte der Sendeunternehmen umfassend berücksichtigt.
sic! 02/2019

Artificial Intelligence: Eine Bestandsaufnahme im Jahr 2018

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Artificial Intelligence: Eine Bestandsaufnahme im Jahr 2018

Die ICT-Veranstaltungsreihe des Europa Instituts Zürich (EIZ)1, die vor zwanzig Jahren unter dem Titel «Geschäfts­plattform Internet» gestartet war, feierte mit der Tagung zum Thema Arti­ficial Intelligence (AI) ein rundes ­Jubiläum. Dr. Rolf Auf der Maur, der zusammen mit Dr. Peter K. Neuenschwander als Tagungsleiter fungierte, zeichnete eingangs ein Bild eines ­Alltags, der bereits unbemerkt von AI durchdrungen worden ist, z. B. mit Suchmaschinen, Sprachassistenten und Bild­erkennungsverfahren. Indes wies er darauf hin, dass es schwierig sei, AI zu definieren. Dieser Unsicherheit hinsichtlich des Untersuchungs­gegen­stands sollte in einem ersten Themenblock mit Anwendungsbeispielen von AI aus drei Geschäftsbereichen begegnet werden.
sic! 1/2019

Marktabgrenzung und Off-Label-Anwendung von Arzneimitteln

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Marktabgrenzung und Off-Label-Anwendung von Arzneimitteln

Im Pharmabereich umfasst ein ­sachlich relevanter Markt regel­mässig alle Arzneimittel, die für eine bestimmte medizinische Behandlung zugelassen sind. Der so definierte Produktmarkt kann zusätzlich Arzneimittel umfassen, deren Zulassung eine solche Behandlung nicht vor­sehen, die aber dennoch zu diesem Zweck eingesetzt werden (sog. ­Off-Label-Anwendung). Wurde die Rechtmässigkeit einer Off-Label-­Anwendung von der zuständigen Heilmittelbehörde geprüft, so ist ihr Prüfergebnis von den Wettbewerbsbehörden zu berücksichtigen und dessen Auswirkung auf die Angebots- und Nachfragestruktur zu ermitteln. Wettbewerbsbeschränkungen in­ Lizenzverträgen sind nur zulässig, wenn sie den Charakter einer ob­jektiv notwendigen Beschränkung ­haben. Der Umstand, dass der Hauptzweck einer Lizenzvereinbarung ohne die Abrede nur schwerer durchführbar oder weniger rentabel wäre, genügt nicht, um eine Beschränkung als objektiv notwendig und die ­Abrede als zulässig rechtfertigen zu können.
sic! 1/2019

«FRAND»-Obliegenheiten bei standardessentiellen Patenten aus vertrags- und kartellrechtlicher Perspektive

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Patentrecht

«FRAND»-Obliegenheiten bei standardessentiellen Patenten aus vertrags- und kartellrechtlicher Perspektive

Während sich im Ausland bereits zahlreiche Gerichte mit den Implikationen des Urteils des EuGH vom 16. Juli 2015 in Sachen Huawei gegen ZTE beschäftigten, existiert in der Schweiz so weit ersichtlich kein ­Gerichtsentscheid zu den Fragen rund um die Lizenzierung standard­essentieller Patente bzw. zur recht­lichen Tragweite von FRAND-Er­klärungen. Auch in der Schweizer Literatur wurde die Thematik bisher bloss punktuell behandelt. Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Standards ist auch in der Schweiz mit Prozessen mit Bezügen zu standardessentiellen Patenten bzw. zur FRAND-Thematik zu rechnen.
sic! 01/2019

Digitalisierung des medialen Service public durch die Hintertür – Probleme der konzessionsrechtlichen Ausgestaltung des Online-Angebots im üpA der SRG

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Digitalisierung des medialen Service public durch die Hintertür – Probleme der konzessionsrechtlichen Ausgestaltung des Online-Angebots im üpA der SRG

Das Online-Angebot der SRG wird derzeit durch seine Einordnung im üpA (Art. 25 Abs. 3 lit. b RTVG) ausschliesslich durch die SRG-Konzession konkretisiert. Im Entwurf zum Bundesgesetz über elektronische Medien ist eine rechtliche Neuerfassung des Online-Angebots der SRG vorgesehen, wodurch die SRG-Konzession in diesem Bereich entlastet würde.
sic! 10/2018

Lutte contre la piraterie et mesures de blocage d’accès

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Lutte contre la piraterie et mesures de blocage d’accès

L’avant-projet de révision de la LDA prévoyait la possibilité, à titre de mesure contre la piraterie d’œuvres et de prestations protégées, de bloquer l’accès à certains sites Internet. Ce point n’a pas été repris dans le projet du Conseil fédéral. Pourtant, ces mesures de blocage font partie de l’arsenal juridique pour lutter contre la piraterie à large échelle et à ce titre, elles doivent trouver leur place dans toute législation moderne sur le droit d’auteur.
sic! 09/2018

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