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Personalisierte Medien und Unterhaltung

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Personalisierte Medien und Unterhaltung

«Personalisierung» ist zu einem neuen Schlagwort in der modernen Online-Medien- und -Unterhaltungsindustriewelt herangewachsen. Neue technologische Rahmenbedingungen ermöglichen die im Voraus getroffene Abstimmung medialer Inhalte mit mutmasslichen Empfängerbedürfnissen. Das Phänomen ist in der Medienlandschaft insofern neu, als klassische Medien bislang eine an die Allgemeinheit gerichtete Massenkommunikation erbrachten. Massschneiderung von Inhalten auf unterschiedliche Empfänger widerspricht aber diesem Konzept und wirft neue rechtliche Fragen auf. Der vorliegende Diskussionsbeitrag untersucht Personalisierung als neues Phänomen anhand diverser neuer Geschäftsmodelle in der modernen Medien- und Unterhaltungsbranche. Dabei werden zuerst ökonomische und soziologische Faktoren der Personalisierung erörtert («Personalisierungsfaktoren»). In einem zweiten Schritt werden vier der wichtigsten Wirkungsebenen der Personalisierung anhand praktischer Beispiele illustriert: a) das persönliche Gerät, b) der personalisierte Inhalt, c) interaktiv-persönliche Medienangebote und schliesslich d) das persönliche Smart Home, die sich wohl am nähesten in der Privatsphäre von Kunden befindende Personalisierungsstation. Jedes Beispiel beschlägt verschiedene rechtliche Anwendungsfelder. In einem dritten Schritt werden diese überblicksweise analysiert und vertieft, insbesondere Aspekte des Datenschutzrechts und des Lauterkeitsrechts.
sic! 7-8/2018

«Unverhältnismässig, weil unwirksam»? Zur Verhältnismässigkeit von Zugangssperren im Internet*

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Urheberrecht

«Unverhältnismässig, weil unwirksam»? Zur Verhältnismässigkeit von Zugangssperren im Internet*

Technische Zugangssperren zu einzelnen Websites wurden bzw. werden derzeit im Rahmen der Revision verschiedener Erlasse diskutiert. Politisch sind diese sog. Netzsperren umstritten. Auch in der juristischen Lehre werden die Sperren als unverhältnismässig kritisiert, dies namentlich aufgrund ihrer beschränkten technischen Wirksamkeit. Der vorliegende Beitrag untersucht die Frage der Verhältnismässigkeit von Zugangssperren, ohne dabei auf deren technische Grundlagen Bezug zu nehmen. Die Autoren kommen zum Schluss, dass Zugangssperren – abhängig von ihrer konkreten gesetzlichen Ausgestaltung – grundsätzlich verhältnismässig sind.
sic! 07-8/2018

Das EU-Markenrecht im Wandel – Gedanken zur 2. Welle der EU-Markenrechtsreform

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Das EU-Markenrecht im Wandel – Gedanken zur 2. Welle der EU-Markenrechtsreform

Das EU-Markenrecht befindet sich im Wandel und erfährt momentan die grössten Änderungen seit der  Einführung des Gemeinschaftsmarkensystems im Jahr 1996. Ein am 15. Dezember 2015 vom Europäischen Parlament beschlossenes umfangreiches Reformpaket modernisiert schrittweise sowohl das Unionsmarkensystem als auch die parallel in den Mitgliedstaaten existierenden nationalen Markensysteme – Letztere durch eine entsprechende Richtlinie. Während die Richtlinienumsetzung noch etwas andauert, trat für Unionsmarken zum 1. Oktober 2017 bereits die zweite (und letzte) Welle an Änderungen in Kraft.
sic! 6/2018

Noch einmal zur Passivlegitimation bei Urheberrechtsverletzungen – eine kurze Entgegnung auf den Beitrag von Rigamonti / Wullschleger in sic! 2/2018

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Noch einmal zur Passivlegitimation bei Urheberrechtsverletzungen – eine kurze Entgegnung auf den Beitrag von Rigamonti / Wullschleger in sic! 2/2018

In sic! 2/2018 haben Cyrill Rigamonti und Marc Wullschleger auf einen Artikel des Verfassers in sic! 9/2017 reagiert. Im Kern geht es bei Rigamonti / Wullschleger um die Frage, ob ein Teilnehmer an einer Urheberrechtsverletzung von der Verletzung weiss oder wissen muss, damit er passivlegitimiert für negatorische Ansprüche ist. Der Verfasser nimmt den Ball noch einmal auf und legt dar, dass die (neuen) Argumente von Rigamonti / Wullschleger für die Bejahung dieser Frage nicht überzeugen, dass also das Wissen oder Wissenmüssen um die Urheberrechtsverletzung keine Voraussetzung der Passivlegitimation des Teilnehmers für negatorische Ansprüche ist.
sic! 6/2018

EuGH: Zuständigkeit, anwendbares Recht und Zitatrecht in internationalen Designrechtskonflikten

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EuGH: Zuständigkeit, anwendbares Recht und Zitatrecht in internationalen Designrechtskonflikten

EuGH-Entscheide zum Designrecht sind rar und wecken nur schon deshalb das Interesse des Fachpublikums. Das gilt umso mehr, wenn darin – wie vorliegend – Rechtsfragen thematisiert werden, die auch für andere Gemeinschaftsschutzrechte von Bedeutung sind. Davon zeugt auch, dass die vom EuGH formulierten Grundsätze zur Bestimmung des anwendbaren Rechts bei der Verletzung von Gemeinschaftsschutzrechten nur rund einen Monat später vom BGH aufgegriffen und hinsichtlich der eurointernationalen Zuständigkeit in einer Unionsmarkensache weiterentwickelt wurden. Im Kern geht es dabei um die – bislang umstrittene – einheitliche Bestimmung des anwendbaren Rechts und des Deliktsgerichtsstands bei der Verletzung von Gemeinschaftsschutzrechten. Die mit den Urteilen einhergehende Rechtsentwicklung kann einerseits als Stärkung des sich aus Gemeinschaftsschutzrechten ergebenden Rechtsschutzes gewertet werden (weil sämtliche Ansprüche nach demselben anwendbaren Recht beurteilt werden), andererseits aber auch als Schwächung (weil der Deliktsgerichtsstand de facto weitgehend abgeschafft wird). Neben diesen internationalprivatrechtlichen Fragestellungen beantwortet der EuGH im hier vorgestellten Urteil auch eine interessante Frage des materiellen Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechts. Er stellt klar, dass das Geschmacksmusterrecht nicht verletzt, wer eine designrechtlich geschützte Ware abbildet, um auf die Kompatibilität seines Angebots mit ebendieser Ware hinzuweisen.
sic! 6/2018

Markeneintragung gemeinfreier Kunstwerke

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Markeneintragung gemeinfreier Kunstwerke

Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens äusserte sich der EFTA-Gerichtshof im April 2017 zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Markeneintragung eines gemeinfrei gewordenen Werkes abgelehnt werden soll. Der EFTA-Gerichtshof entschied, dass die Markeneintragung eines Zeichens bestehend aus einem Kunstwerk ausnahmsweise aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der guten Sitten abgelehnt werden kann.
sic! 4/2018

Örtliche Zuständigkeit für die Einrede des Nichtgebrauchs einer Marke

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Örtliche Zuständigkeit für die Einrede des Nichtgebrauchs einer Marke

Steht die Gültigkeit einer Marke zur Diskussion, darf gemäss Art. 22 Nr. 4 LugÜ einzig ein Gericht des jeweiligen Schutzlandes darüber befinden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nichtigkeit klage- oder einredeweise geltend gemacht wird. Wie aber verhält es sich innerhalb der Schweiz mit der örtlichen Zuständigkeit, wenn eine Nichtigkeitseinrede erhoben wird? Dieser Frage nahm sich der Cour de justice de Genève im be­sprochenen Urteil an. Dass sich das Gericht im Ergebnis für die Prüfung zuständig erachtete, ist zu begrüs­sen; der dafür eingeschlagene Weg überzeugt m.E. allerdings nicht.
sic! 4/2018

Urheberrechte bei Ko-Autorschaft am Drehbuch

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Urheberrechte bei Ko-Autorschaft am Drehbuch

Wird ein Drehbuch von mehreren Personen verfasst, so stellt sich bei der Anmeldung des fertigen Films bei der Verwertungsgesellschaft, spätestens aber bei der Ausschüttung der Verwertungserlöse die Frage, wer zu welchem Prozentsatz am Drehbuchanteil partizipiert. Oft können sich die Beteiligten nicht darauf verständigen, wer welchen urheberrechtlich relevanten Beitrag zum verfilmten Drehbuch geleistet hat und wie der auf das Drehbuch entfallende Verwertungserlös unter den Autorinnen und Autoren aufzuteilen ist. Im nachfolgenden Beitrag wird der Entstehungsprozess eines Drehbuches aus praktischer Sicht dargelegt und aufgezeigt, worauf aus rechtlicher Sicht bei der Beurteilung der schöpferischen Anteile der Beteiligten speziell zu achten ist. Damit soll zu konstruktiven und einvernehmlichen Lösungen solcher Konflikte beigetragen werden.
sic! 03/2018

Obligatorische Kollektivverwertung und Vergütungsansprüche im schweizerischen Urheberrecht

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Urheberrecht

Obligatorische Kollektivverwertung und Vergütungsansprüche im schweizerischen Urheberrecht

Im Bereich des Urheberrechts schreibt das Gesetz für die Wahrnehmung bestimmter urheberrechtlicher Ansprüche eine obligatorische Kollektivverwertung durch Verwertungsgesellschaften vor. Gleiches gilt für die vom Gesetz stipulierten Vergütungsansprüche. Das URG weist nicht nur den Verwertungsgesellschaften eine exklusive Prozessführungsbefugnis zu, sondern enthält auch Vorschriften über die Verteilung des Verwertungserlöses. Diese verlangen, dass die Verwertungserlöse nicht einfach an die aktuell Berechtigten ausbezahlt, sondern ungeachtet der jeweiligen Rechteinhaberschaft zwischen originär und derivativ Berechtigten aufgeteilt werden.
sic! 03/2018

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