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Zivilrechtliche Rechtsbehelfe gegen markenschutzwidrige Kapillarimporte

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Zivilrechtliche Rechtsbehelfe gegen markenschutzwidrige Kapillarimporte

Das Bundesgericht hat nach Aus­legung von Art. 13 Abs. 2bis MSchG entschieden, dass die zivilrechtlichen Rechtsbehelfe des Markenschutz­gesetzes auch dann von einem Markeninhaber beansprucht werden können, wenn die Ein-, Aus- oder Durchfuhr von gewerblich hergestellten Waren zu privaten Zwecken erfolgt. Dieser Diskussionsbeitrag nimmt zu einigen Aussagen und Auslegungserwägungen Stellung.
sic! 6/2020

Entscheidung der technischen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes vom 27. November 2018

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Entscheidung der technischen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes vom 27. November 2018

Die technische Beschwerdekammer hegte Zweifel am Inhalt einer eidesstattlichen Erklärung eines Zeugen, und hat deshalb in ihrer Entscheidung vom 27. November 2018 die Einspruchsabteilung angewiesen, die Beweisaufnahme mit der erneuten Vernehmung des Zeugen fortzusetzen und in Anwendung von Regel 120 (2) und (3) EPÜ eine Vernehmung des Zeugen unter Eid beim zuständigen nationalen Gericht in Betracht zu ziehen. Sollte es dazu kommen, so dürfte dies eine Premiere in der EPA-Praxis darstellen.
sic! 6/2020

Tarifs de droit d’auteur : questions choisies

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Urheberrecht

Tarifs de droit d’auteur : questions choisies

Cet article analyse la jurisprudence de ces dernières années pour trois questions particulièrement discutées concernant les tarifs des sociétés de gestion : la notion d’équité selon les art. 59 et 60 LDA, le principe de la continuité tarifaire et les compétences respectives des autorités administratives et du juge civil pour contrôler la légalité d’un tarif. L’auteur jette un œil parfois critique sur cette jurisprudence, tout en proposant certaines solutions.
sic! 06/2020

Yes, you can! Zuständigkeit für Klagen bei der Verletzung von Unionsmarken

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Yes, you can! Zuständigkeit für Klagen bei der Verletzung von Unionsmarken

Das Internet kennt keine Grenzen. Eine im Internet begangene Markenrechtsverletzung kann ihre Wirkungen überall entfalten. Wo aber kann oder muss der Markenrechtsinhaber klagen, wenn er sich gegen eine solche im Internet begangene Markenrechtsverletzung auf der Basis einer Unionsmarke wehren will? Kann er (auch) vor den Gerichten desjenigen Mitgliedstaates klagen, in dem sich die Konsumenten und Händler befinden, an die sich die rechtsverletzende Werbung oder das rechtsverletzende Angebot richtet? Das Fehlen von Grenzen bringt erhebliche Herausforderungen mit sich und erfordert eine sorgfältige Prüfung der internationalen Gerichtsbarkeit und des anwendbaren Rechts. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem jüngsten Entscheid einmal mehr Klarheit geschaffen – und dabei die Rechte aus der Unionsmarke (wieder) erheblich gestärkt.
sic! 5/2020

The Future of Protecting Computer-Implemented Methods of Simulation under the European Patent Convention

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The Future of Protecting Computer-Implemented Methods of Simulation under the European Patent Convention

A Technical Board of Appeal of the European Patent Office has referred legal questions to the Enlarged Board of Appeal concerning the patentability of simulations of technical systems or processes. The case is pending under the designation G 1/19. These questions ask in particular whether a computer-implemented simulation of a technical system or process can solve a technical problem which, under European patent law, is a prerequisite for establishing inventive step. This encompasses the question whether such simulations can produce a technical effect that goes beyond the implementation of the simulation on the computer. Depending on the answer from the Enlarged Board of Appeal, a significant impact on the patentability of such simu­lations might have to be expected. This article explains why there are good reasons computer-implemented simulations of technical systems or processes should be treated in the same way as any other computer-implemented invention with regard to ­the assessment of inventive step. Finally, applicants are given a recommendation for drafting European patent applications in consideration of referral G 1/19.
sic! 5/2020

The right to parody at the intersection between freedom of expression and trademark law: an analysis of the legal framework of the European Union and Switzerland

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Markenrecht

The right to parody at the intersection between freedom of expression and trademark law: an analysis of the legal framework of the European Union and Switzerland

Growing tensions between intellectual property rights and human rights are best illustrated through trademark parody, which has recently been the subject of contradictory judgments in Europe. Although there is a parody “exception” in copy­right legislation, should lawmakers follow the same route with respect to trademark law and recognise it as a genuine “right” instead of referring to it as a mere “exception”?
sic! 05/2020

Relevanz einer unwahrscheinlicheren Benutzungsart bei der Überwindung fehlender Unterscheidungskraft

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Relevanz einer unwahrscheinlicheren Benutzungsart bei der Überwindung fehlender Unterscheidungskraft

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte sich im vorliegenden Urteil mit der Relevanz von weniger wahrscheinlichen Verwendungsarten einer Marke im Rahmen der Prüfung von deren Unterscheidungskraft auseinanderzusetzen. Er hat dabei seine bisherige Rechtsprechung, gemäss welcher es auf die wahrscheinlichste Benutzungweise ankommt, weiter nuanciert. Mit der vorliegenden Entscheidung bezeichnet der EuGH auch praktisch bedeutsame und naheliegende Benutzungsformen in der jeweiligen Branche als bei der Prüfung der Unterscheidungskraft massgeblich.
sic! 4/2021

EuGH: Keine besonderen Voraussetzungen für den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst

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EuGH: Keine besonderen Voraussetzungen für den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst

Seit der Infopaq-Entscheidung von 20091 war absehbar, dass der EuGH im Werkbegriff, wie er den Urheberrechtsrichtlinien der EU zugrunde liegt, einen autonomen Begriff des Unionsrechts erkennt, der in allen Mitgliedstaaten einheitlich auszu­legen ist. Seither hat der EuGH die Konturen dieses vollharmonisierten Werkbegriffs – unter Einbezug der damit zusammenhängenden quali­tativen Schutzvoraussetzungen – in einer Reihe von Entscheidungen ­näher umrissen. Mit vorliegendem Urteil stellt er nun klar, dass die dabei entwickelten Kriterien – und keine zusätzlichen – auch für Werke der angewandten Kunst gelten. Die ­Situation in der EU entspricht damit im Grundsatz jener, die das Schweizer BGer jüngst in seiner Barhocker-Entscheidung skizziert hat.
sic! 3/2020

Modalités d’application et portée de l’article 49a LBI

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Modalités d’application et portée de l’article 49a LBI

L’article 49a LBI va plus loin que la Directive européenne relative à la protection juridique des inventions biotechnologiques1 (« Directive CE sur la biotechnologie ») en permettant de rejeter une demande de ­brevet sur la base de considérations formelles. Les modalités d’appli­cation de cet article apparaissent cependant opaques, notamment en ce qui concerne les inventions hors du domaine des biotechnologies. Les conséquences de l’application de ces dispositions sur la validité d’un brevet semblent également très incertaines.
sic! 02/2020

Die «vorsorgliche» Einrede des Nichtgebrauchs im Widerspruchsverfahren

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Die «vorsorgliche» Einrede des Nichtgebrauchs im Widerspruchsverfahren

Mit seinem Entscheid B-6675/2016 vom 19. Juni 2019 in Sachen ­«Gerflor / ​Gerflor Theflooringroup / ​Gemfloor» ändert das BVGer seine Praxis in Bezug auf die Auslegung von Art. 22 Abs. 3 MSchV. Demnach kann der Widerspruchsgegner die Einrede des Nichtgebrauchs der Widerspruchsmarke im Rahmen seiner ­ersten Stellungnahme im Widerspruchsverfahren auch dann geltend machen, wenn die Karenzfrist dieser Marke noch gar nicht abgelaufen ist. Falls die Karenzfrist noch vor Erlass des Entscheids über den Widerspruch abläuft, muss diese «vorsorglich» ­geltend gemachte Einrede berücksichtigt werden und der Wider­sprechende entweder den rechtserhaltenden Gebrauch der Widerspruchsmarke oder wichtige Gründe für deren Nichtgebrauch glaubhaft machen. Der vorliegende Beitrag ­beleuchtet einige dogmatische und praktische Fragen, die sich im Zusammenhang mit dieser Praxisänderung stellen.
sic! 1/2020

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