«FRAND»-Obliegenheiten bei standardessentiellen Patenten aus vertrags- und kartellrechtlicher Perspektive
«FRAND»-Obliegenheiten bei standardessentiellen Patenten aus vertrags- und kartellrechtlicher Perspektive
«FRAND»-Obliegenheiten bei standardessentiellen Patenten aus vertrags- und kartellrechtlicher Perspektive
Florian Brunner *
Während sich im Ausland bereits zahlreiche Gerichte mit den Implikationen des Urteils des EuGH vom 16. Juli 2015 in Sachen Huawei gegen ZTE beschäftigten, existiert in der Schweiz so weit ersichtlich kein Gerichtsentscheid zu den Fragen rund um die Lizenzierung standardessentieller Patente bzw. zur rechtlichen Tragweite von FRAND-Erklärungen. Auch in der Schweizer Literatur wurde die Thematik bisher bloss punktuell behandelt. Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Standards ist auch in der Schweiz mit Prozessen mit Bezügen zu standardessentiellen Patenten bzw. zur FRAND-Thematik zu rechnen.
Dieser Beitrag untersucht die materiell-rechtlichen Verhaltensanforderungen an den Inhaber eines standardessentiellen Patentes. Diese sog. «FRAND-Obliegenheiten» können sich im Schweizer Recht sowohl aus dem Kartell- als auch aus dem Vertragsrecht ergeben. Beide Grundlagen gewähren einer ins Recht gefassten, angeblichen Patentverletzerin die Möglichkeit, einer patentrechtlichen Unterlassungsklage die sog. «FRAND-Einrede» entgegenzuhalten. Sie macht damit geltend, die Patentinhaberin habe ihre FRAND-Obliegenheiten nicht erfüllt. Ein...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.