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Verkehrsbekanntheit

«GRANINI» setzt sich gegen «GRANISLUSH» insbes. wegen Verkehrsbekanntheit der Widerspruchsmarke durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Der Widerspruch zu Gunsten der Marke «GRANINI» setzt sich im Vergleich zum jüngeren Zeichen «GRANISLUSH» wegen relevanter Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit bezüglich Schriftbild und Wortklang durch. Angesichts der äusserst bekannten Widerspruchsmarke sei zumindest eine mittelbare Verwechslungsgefahr gegeben.
iusNet IP 20.12.2022

Die Widerspruchsmarke «CARGLASS (fig.)» setzt sich gegen «Cargest» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigt zwar relevante Produkteähnlichkeiten zwischen den fraglichen Zeichen sowie Ähnlichkeiten bezüglich Bild, Klang und Sinngehalt. Es bejaht jedoch eine mittelbare Verwechslungsgefahr zwischen den in Rede stehenden Zeichen angesichts einer durch die Widerspruchsmarke erlangten erhöhten Verkehrsbekanntheit.
iusNet IP 21.12.2021