«Heartfulness» ist für die beanspruchten Produkte betr. Entspannung und Meditation nicht schutzfähig
Das Zeichen «Heartfulness» ist bezüglich der beanspruchten Produkte zur Entspannung und Meditation nicht eintragungsfähig, weil beschreibend und damit dem Zugriff der Öffentlichkeit vorbehalten.
«PANTHER» als Wort- und/oder Wort-/Bildzeichen setzt sich gegen «Panthé» (fig.) nicht durch
Zwischen den Zeichen besteht keine Verwechslungsgefahr; denn der Umstand, dass die angefochtene Marke als Fantasiebezeichnung ohne besonderen Sinngehalt verstanden wird, überwiegt die phonetischen Ähnlichkeiten.
«INVISALIGN» setzt sich gegen «SWISS INSIDE SUISSEALIGN» nicht durch
Die Zeichen stimmen nur bezüglich «align» überein. Eine Verwechslungsgefahr fehlt, weil das jüngere im Übrigen mehr als doppelt so lang ist, einen anderen Zeichenanfang hat und über ein gut wahrnehmbares grafisches Element verfügt, was einen relevant unterschiedlichen Gesamteindruck schafft.
Das betroffene Design kann durch die Klägerin gegenüber der Beauftragten mangels genügenden Nachweises einer Berechtigung nicht beansprucht werden
Zwar gibt es per Analogie Verbindungen zwischen dem Arbeitnehmerdesign und Tätigkeiten (auch) im Auftragsverhältnis. Jedoch hat es die Klägerin vorliegend versäumt, einen relevanten Nachweis zu erbringen, dass die Designerin durch entsprechende Abmachungen – einschliesslich Verfügungsgeschäft – ihre Arbeit nicht als eigene schützen lassen durfte.
«Summerer» ist nicht gleich Obstler – Trotz Unterschieden bei Ausstattung und Web – auftritt lehnt sich der «Summerer» Likör unnötig an den populären «Ingwerer» Likör an
Angesichts der mittels konstanter Medienberichterstattung und stetig steigenden Umsätzen nachgewiesenen Popularität des klägerischen Ingwer-Likörs «Ingwerer» wurde die Teilidentität in den letzten vier Buchstaben des jüngeren Konkurrenzprodukts «Summerer» der Beklagten als unlautere Rufausbeutung qualifiziert, weil beim Publikum Gedankenassoziationen geweckt werden und die Zeichenwahl mangels sachlicher Rechtfertigung im Bereich von Spirituosen als unnötig beurteilt wurde.
Das Zeichen «Toblerone» wird durch das Schokoladeprodukt «Swissone» nicht gefährdet oder im Ruf geschädigt
Es besteht kein Anlass für vorsorgliche Massnahmen zu Gunsten von «Toblerone» im Verhältnis zum Schokoladeriegel «Swissone»; denn es fehlt sowohl an einer markenrechtlichen oder lauterkeitsrechtlichen Verwechslungsgefahr als auch an einer wettbewerbsrechtlichen Rufschädigung.
Das Bundespatentgericht kritisiert die Entscheidung des Bundesgerichtes, die Anwendung des «Aufgabe-Lösungs-Ansatzes» einzuschränken
In einem Teilurteil zum Medikament Faslodex® revidiert das Bundespatentgericht die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichts. Auch die Frage der Aktivlegitimation einer durch einen Distributionsvertrag gebundenen Partei wird angesprochen.
Widerklage auf unlauteren Wettbewerb im Zusammenhang mit (abgewiesener) Klage auf Patentverletzung und (abgewiesener) Widerklage auf Patentnichtigkeit
Gemäss Art. 9 Abs. 1 lit. a UWG kann, wer durch unlauteren Wettbewerb in seiner Kundschaft, seinem Kredit oder beruflichen Ansehen, in seinem Geschäftsbetrieb oder sonst in seinen wirtschaftlichen Interessen bedroh oder verletzt wird, beantragen, eine drohende Verletzung zu verbieten.
Funktional-definierte Antikörper-Ansprüche in den USA nach Amgen v. Sanofi
Das Bundesberufungsgericht der USA hat die Hürden für funktional definierte Antikörperansprüche mit einem kürzlich ergangenen Entscheid deutlich angehoben. Daraus ergeben sich wichtige Erkenntnisse für das Entwerfen von Patentanmeldungen.