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Die Zeichen «SWISS+CLUSIV» sowie «SWISS+CLUSIV (fig.)» sind kompatibel mit dem Schutz der Rotkreuzembleme

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Zeichen «SWISS+CLUSIV» sowie «SWISS+CLUSIV (fig.)» sind kompatibel mit dem Schutz der Rotkreuzembleme

Die Zeichen «SWISS+CLUSIV» sowie «SWISS+CLUSIV (fig.)» sind unter dem Aspekt des Rotkreuzgesetzes zulässig, weil in der Abgrenzung zum Schweizerkreuz Letzteres überwiegt.
iusNet IP 23.08.2021

Gesuchsvoraussetzungen für Eintragung von «Absinthe du Val-de-Travers» als geografische Angabe

Rechtsprechung
Markenrecht

Gesuchsvoraussetzungen für Eintragung von «Absinthe du Val-de-Travers» als geografische Angabe

Bei der Prüfung der Repräsentanz einer Gesuchstellerin um Eintragung von «Absinthe du Val-de-Travers» als geografische Angabe dürfen nicht nur ihre Mitglieder berücksichtigt werden, die selber destillieren.
iusNet IP 23.08.2021

SUISA setzt sich gegen Radio A (Klage und Widerklage) im Wesentlichen durch

Rechtsprechung
Urheberrecht

SUISA setzt sich gegen Radio A (Klage und Widerklage) im Wesentlichen durch

Die Klage der Radio A.___ AG gegen SUISA mit der Begründung, das Radio habe keine Urheberrechte verletzt, setzt sich nicht durch. Die Widerklage der SUISA mit Geldforderungen gegen die Radio A.___ AG wird teilweise unter Fiktion einer Genehmigung von SUISA-Schätzungen gutgeheissen, teilweise jedoch wegen Unzulässigkeit einer Genehmigungsfiktion an die Vorinstanz zurückgewiesen.
iusNet IP 23.08.2021

Alles Käse oder was? Der Heks’nkaas-Entscheid des EuGH

Fachbeitrag

Alles Käse oder was? Der Heks’nkaas-Entscheid des EuGH

Der Geschmack von Käse geniesst keinen Urheberrechtsschutz. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem «Heks’nkaas»-Entscheid vom 13. November 2018 (C-310/171) entschieden. Die auf den ersten Blick banal anmutende Frage – kann der Geschmack eines Lebensmittels ein urheberrechtlich geschütztes Werk sein, steht es auf einer Stufe mit ­Mozarts 40. Sinfonie oder mit Martin Suters «Small World»? – ist dabei nicht nur für die Lebensmittelindustrie von grosser Bedeutung. Mit dem Entscheid hat der EuGH zugleich wohl auch die Weichen für die Frage nach der Werkqualität und damit Schutzfähigkeit von weiteren Sinneseindrücken – beispielsweise Gerüchen und insbesondere also den Rezepturen von Parfüms – gestellt.
sic! 5/2019

Marktabgrenzung und Off-Label-Anwendung von Arzneimitteln

Fachbeitrag

Marktabgrenzung und Off-Label-Anwendung von Arzneimitteln

Im Pharmabereich umfasst ein ­sachlich relevanter Markt regel­mässig alle Arzneimittel, die für eine bestimmte medizinische Behandlung zugelassen sind. Der so definierte Produktmarkt kann zusätzlich Arzneimittel umfassen, deren Zulassung eine solche Behandlung nicht vor­sehen, die aber dennoch zu diesem Zweck eingesetzt werden (sog. ­Off-Label-Anwendung). Wurde die Rechtmässigkeit einer Off-Label-­Anwendung von der zuständigen Heilmittelbehörde geprüft, so ist ihr Prüfergebnis von den Wettbewerbsbehörden zu berücksichtigen und dessen Auswirkung auf die Angebots- und Nachfragestruktur zu ermitteln. Wettbewerbsbeschränkungen in­ Lizenzverträgen sind nur zulässig, wenn sie den Charakter einer ob­jektiv notwendigen Beschränkung ­haben. Der Umstand, dass der Hauptzweck einer Lizenzvereinbarung ohne die Abrede nur schwerer durchführbar oder weniger rentabel wäre, genügt nicht, um eine Beschränkung als objektiv notwendig und die ­Abrede als zulässig rechtfertigen zu können.
sic! 1/2019

EuGH: Fotografie auf Website verletzt Recht der öffentlichen Wiedergabe

Fachbeitrag

EuGH: Fotografie auf Website verletzt Recht der öffentlichen Wiedergabe

Das Einstellen einer Fotografie auf einer Website ist eine öffentliche Wiedergabe und setzt deshalb die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers voraus. Dies selbst dann, wenn die Fotografie zuvor mit dessen Zustimmung und ohne Downloadschutz auf einer anderen Website zugänglich gemacht worden ist. Eine Selbstverständlichkeit – sollte man meinen. Die Art und Weise, wie der EuGH den Tatbestand der öffentlichen Wiedergabe in jüngerer Vergangenheit umrissen hatte, hat den BGH aber bewogen, diesen Sachverhalt den Richtern in Luxemburg zur Vorabentscheidung vorzulegen. Nach einer gerafften Darstellung der bisherigen EuGH-Rechtsprechung zur öffentlichen Wiedergabe (I.) folgt eine Zusammenfassung des Sachverhalts und der wichtigsten Aussagen des hier vorgestellten «Renckhoff»-Urteils (II.). Abschliessend wird aufgezeigt, wie der Fall nach schweizerischem Recht zu entscheiden wäre (III.).
sic! 7-8/2019

Patentability of plants after T 1063/18: «Now we have the Salad»

Fachbeitrag

Patentability of plants after T 1063/18: «Now we have the Salad»

While Art. 53(b) European Patent Convention (EPC) clearly excludes essentially biological processes for the production of plants and animals from patentability, it is currently a highly controversial issue whether plants which are obtained by such a process are also excluded from patentability. The Enlarged Board of Appeal held in the well-known “Tomato I” (G 1/08) and “Broccoli I” (G 2/07) decisions that genetically modified plants are indeed patentable under the EPC. In the subsequent decisions “Tomato II” (G 2/12) and “Broccoli II” (G 2/13), the Enlarged Board of Appeal affirmed that plants obtained by an essentially biological process are also patentable, even if the claim is formulated as a product-by-process claim. However, this interpretation of the EPC was regarded as not being in line with the EU Biotechnology Directive 98/44/EC of July 1998, as well as a European Commission Notice, which contradict the Enlarged Board of Appeal’s “Tomato II” and “Broccoli II” decisions. Triggered by the initiative of the former President of the European Patent Office, the Administrative Council amended the EPC Implementing Regu­lations in June 2017 with the aim to explicitly exclude plants or animals obtained by an essentially biological process from patentability. In the present case, the applicant of a European patent application directed to a pepper plant obtained by an essentially biological process appealed the decision of the Examining Division to reject the application based on the newly implemented Rule 28(2) EPC, which excludes the claimed subject-matter from patentability. The Board of Appeal granted the appeal and set aside the first instance decision, because the newly implemented Rule 28(2) EPC is in strict conflict with Art. 53(b) EPC and its cor­responding interpretation provided by the Enlarged Board of Appeal in “Tomato II” and “Broccoli II”. The Board in its role as a judiciary body sided with the EPC and Enlarged Board of Appeal jurisdiction and disregarded the European Commission, national governments and the EPO’s President and Administrative Council. The decision has triggered a heated debate. President Campinos referred T 1063/18 to the Enlarged Board of Appeal (pending Referral G 3/19) and the EPO announced a stay of all proceedings relating to plants obtained by an essentially biological process.
sic! 7-8/2019

Wem gehören die Arbeitnehmer-Designs?

Fachbeitrag

Wem gehören die Arbeitnehmer-Designs?

Kreative Designer sind im Hinblick auf ihr wirtschaftliches Fortkommen darauf angewiesen, ihre Arbeiten – selbst wenn sie diese im Rahmen ­eines Arbeitsverhältnisses geschaffen haben – potenziellen Auftraggebern präsentieren zu können. Ein vom ­Arbeitgeber verhängtes Verbot, die ­eigenen Arbeiten zu zeigen, würde Designern daher faktisch verun­möglichen, eine entsprechende Repu­tation aufzubauen. Wie das Recht dem Bedürfnis der Designer Rechnung trägt, ihre im Arbeitsverhältnis ­geschaffenen Designs für eigene ­Zwecke zu verwenden, soll der ­nach­folgende Beitrag erläutern. Die ­anwendbaren Regeln auf die im Arbeitsvertrag geschaffenen Werke gemäss Design- und Urheberrecht stehen in einem unglücklichen Spannungsverhältnis.
sic! 9/2019

Artificial Intelligence: Eine Bestandsaufnahme im Jahr 2018

Fachbeitrag

Artificial Intelligence: Eine Bestandsaufnahme im Jahr 2018

Die ICT-Veranstaltungsreihe des Europa Instituts Zürich (EIZ)1, die vor zwanzig Jahren unter dem Titel «Geschäfts­plattform Internet» gestartet war, feierte mit der Tagung zum Thema Arti­ficial Intelligence (AI) ein rundes ­Jubiläum. Dr. Rolf Auf der Maur, der zusammen mit Dr. Peter K. Neuenschwander als Tagungsleiter fungierte, zeichnete eingangs ein Bild eines ­Alltags, der bereits unbemerkt von AI durchdrungen worden ist, z. B. mit Suchmaschinen, Sprachassistenten und Bild­erkennungsverfahren. Indes wies er darauf hin, dass es schwierig sei, AI zu definieren. Dieser Unsicherheit hinsichtlich des Untersuchungs­gegen­stands sollte in einem ersten Themenblock mit Anwendungsbeispielen von AI aus drei Geschäftsbereichen begegnet werden.
sic! 1/2019

Filesharing über Familienanschlüsse: Keine Haftungsbefreiung für Familienmitglieder

Fachbeitrag

Filesharing über Familienanschlüsse: Keine Haftungsbefreiung für Familienmitglieder

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte sich im vor­liegenden Urteil mit der Haftung für Schutzrechtsverletzungen auseinanderzusetzen, welche über einen Internetanschluss begangen wurden, den mehrere Familienmitglieder nutzen. Die Anschlussinhaber berufen sich in solchen Fällen zuweilen auf das Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie, um präzisen Auskunftspflichten zu entgehen. Dem steht die europarechtlich vorgegebene effektive Durchsetzung von Ansprüchen der Rechteinhaber entgegen, welche auf eine Identifikation des eigentlichen Täters angewiesen sind.
sic! 9/2019

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