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Artificial Intelligence: Eine Bestandsaufnahme im Jahr 2018

Artificial Intelligence: Eine Bestandsaufnahme im Jahr 2018

Fachbeitrag

Artificial Intelligence: Eine Bestandsaufnahme im Jahr 2018


Mario J. Minder *

I. Anwendungsfälle von AI 1. Gesundheitswesen 2. Investmentbanking 3. Rückversicherungen II. Immaterialgüterrechtlicher Schutz von AI und ihren Ergebnissen III. AI und Datenschutzrecht IV. AI und Wettbewerbsrecht V. Haftung für AI-Ergebnisse 1. Haftungsgrundlagen 2. Anbietersicht VI. Potenzial von AI für Wirtschaft und Gesellschaft

Die ICT-Veranstaltungsreihe des Europa Instituts Zürich (EIZ) 1 , die vor zwanzig Jahren unter dem Titel «Geschäfts­plattform Internet» gestartet war, feierte mit der Tagung zum Thema Arti­ficial Intelligence (AI) ein rundes ­Jubiläum. Dr. Rolf Auf der Maur, der zusammen mit Dr. Peter K. Neuenschwander als Tagungsleiter fungierte, zeichnete eingangs ein Bild eines ­Alltags, der bereits unbemerkt von AI durchdrungen worden ist, z. B. mit Suchmaschinen, Sprachassistenten und Bild­erkennungsverfahren. Indes wies er darauf hin, dass es schwierig sei, AI zu definieren. Dieser Unsicherheit hinsichtlich des Untersuchungs­gegen­stands sollte in einem ersten Themenblock mit Anwendungsbeispielen von AI aus drei Geschäftsbereichen begegnet werden.

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sic! 1/2019

 

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