iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Intellectual Property > Suchergebnisse

Resultate für:

0

350 Resultat(e)

Die Verwendung von «GC GOOGLE CAR (fig.)» wäre eine Rufausbeutung von «GOOGLE»

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Verwendung von «GC GOOGLE CAR (fig.)» wäre eine Rufausbeutung von «GOOGLE»

Das Gericht bestätigt eine durchschnittliche Zeichenähnlichkeit, zumal die jüngere Marke die ältere vollständig übernimmt. Es besteht ein relevantes Risiko der Rufausbeutung; dies insbesondere, weil die Widerspruchsmarke einen extrem hohen Bekanntheitsgrad geniesst und eines der drei Elemente des jüngeren Zeichens mit dem älteren identisch ist.
iusNet IP 24.04.2023

Die Verwendung von «GOOGLE CAR» wäre eine Rufausbeutung von «GOOGLE»

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Verwendung von «GOOGLE CAR» wäre eine Rufausbeutung von «GOOGLE»

Das Gericht schliesst ohne weiteres auf eine schädliche Zeichenähnlichkeit und bestätigt aufgrund der offensichtlichen Bekanntheit der Widerspruchsmarke, dass die Verweigerung der Eintragung des jüngeren Zeichens als Unionsmarke rechtens war, weil es in ungerechtfertigter Weise von der Attraktivität der Widerspruchsmarke zu profitieren drohte.
iusNet IP 24.04.2023

Der Anspruch auf Übertragung oder Nichtigerklärung der Marke «CLUB C.__» dringt nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Der Anspruch auf Übertragung oder Nichtigerklärung der Marke «CLUB C.__» dringt nicht durch

Unter anderem mangels Nachweises besserer Berechtigung fehlt schon die Aktivlegitimation zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Art. 3 Abs. 1 Bst. c sowie Art. 53 MSchG. Zudem sind die Argumente der Klägerin bezüglich fehlenden Ablaufs der Verwirkungsfrist gemäss Art. 53 Abs. 2 MSchG unbehelflich. Auch unlauteres Verhalten liegt nicht vor.
iusNet IP 24.04.2023

Die Löschung wegen fehlenden Zeichengebrauchs war gerechtfertigt; die Argumente dagegen waren zu vage

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Löschung wegen fehlenden Zeichengebrauchs war gerechtfertigt; die Argumente dagegen waren zu vage

Das BGer bestätigt, dass die Beschwerdeführerin in ihren Argumenten sowohl für eine fehlende Glaubhaftmachung des Nichtgebrauchs als auch zu Gunsten eines ausreichenden Zeichengebrauchs zu vage blieb, insbesondere was den Bezug zur Schweiz betrifft, und dass dem BVGer keinesfalls Willkür («arbitraire») vorgeworfen werden kann.
iusNet IP 24.04.2023

«GENIUS GROVE (fig.)» und «GENIUS BAR» von Apple setzen sich gegen «GeniusAcademy (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

«GENIUS GROVE (fig.)» und «GENIUS BAR» von Apple setzen sich gegen «GeniusAcademy (fig.)» nicht durch

Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr. Dies resultiert für «GENIUS GROVE (fig.)» bereits wegen fehlender Produkteähnlichkeit. Mit Bezug auf «GENIUS BAR» / «GeniusAcademy (fig.)» werden alle Kriterien zur Verwechslungsgefahr abgehandelt. Dabei bleibt die Bekanntheit der Apple-Marken unbeachtlich.
iusNet IP 24.04.2023

«Capri Sun» setzt sich gegen «Prisun» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

«Capri Sun» setzt sich gegen «Prisun» nicht durch

Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr. Zwar besteht Produkteähnlichkeit, indessen kann höchstens eine entfernte Zeichenähnlichkeit festgestellt werden; denn die Übereinstimmung von «prisun» ist gegenüber den Unterschieden in den Zeichen sekundär. Eine Glaubhaftmachung erhöhter Kennzeichnungskraft von «Capri Sun» scheitert zudem.
iusNet IP 24.04.2023

Die Apple-Marke «TRUEDEPTH» ist z.T. beschreibend, jedoch nicht für «Headsets» als auditive Waren

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Apple-Marke «TRUEDEPTH» ist z.T. beschreibend, jedoch nicht für «Headsets» als auditive Waren

Für einen Grossteil der Produkte ergibt «TRUEDEPTH» im Sinne von «richtige, echte Tiefe» einen beschreibenden Sinn als Anpreisung bezüglich Tiefenmessung bzw. Tiefenschärfe. Mit Blick auf die Gruppe der beanspruchten «Headsets» als auditive Waren trifft dies jedoch nicht zu.
iusNet IP 24.04.2023

Ausführungen zu «Sichtbarkeit» sowie «bestimmungsgemässe Verwendung» als Voraussetzungen für den Designschutz

Rechtsprechung
Markenrecht

Ausführungen zu «Sichtbarkeit» sowie «bestimmungsgemässe Verwendung» als Voraussetzungen für den Designschutz

Der Designschutz für ein Bauelement, das in ein Erzeugnis eingefügt wird (vorliegend das Design der Unterseite von Fahrrad- oder Motorradsätteln), setzt voraus, dass das Element nach seiner Einfügung bei der bestimmungsgemässen Verwendung des Erzeugnisses für Endbenutzer oder aussenstehende Beobachter im Rahmen seiner typischen Funktionen sichtbar bleibt.
iusNet IP 24.04.2023

«Zwei Kreise (fig.)» von Mastercard setzt sich gegenüber «Savl (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

«Zwei Kreise (fig.)» von Mastercard setzt sich gegenüber «Savl (fig.)» nicht durch

«Zwei Kreise (fig.) setzt sich gegen das jüngere Zeichen «Savl (fig.)» trotz relevanter Produkte-, jedoch infolge fehlender Zeichenähnlichkeit nicht durch; dies auch angesichts der erhöhten Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise. Daran ändert die sinngemäss als durchschnittlich bezeichnete Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nichts.
iusNet IP 19.02.2023

«RED BULL» setzt sich gegen «RED DRAGON» durch

Rechtsprechung
Markenrecht

«RED BULL» setzt sich gegen «RED DRAGON» durch

Die Verwechslungsgefahr zwischen «RED BULL» und «RED DRAGON» wird durch das Gericht bestätigt. Zwar wecken Energiegetränke lediglich eine geringe Aufmerksamkeit; jedoch geniesst die Widerspruchsmarke dank erhöhter Bekanntheit einen erweiterten Schutzbereich, und auf Seite beider Zeichen bleibt das Bild eines roten wilden Tieres in Erinnerung.
iusNet IP 19.02.2023

Seiten