«Novafoil» wirkt für die u.a. beanspruchten Verpackungsmaschinen samt Bestandteilen beschreibend
«Novafoil» wirkt für die u.a. beanspruchten Verpackungsmaschinen samt Bestandteilen beschreibend und ist daher insoweit nicht schutzfähig, zumal «nova» und «foil» jedenfalls im Bereich der italienisch-sprachigen Verpackungsunternehmen verständlich sind. Der geltend gemachte Grundsatz von Treu und Glauben bezüglich Präjudizien ist vorliegend nicht relevant.
«sensati-nail (fig.)» setzt sich gegen «SENSATIONAIL» teilweise durch
Das Gericht erkennt auf Nichtigkeit des beklagtischen Zeichens «sensati-nail (fig.)» für die Produkte der Klassen 9 und 44 wegen Nichtgebrauchs. Für die Klasse 3 sei der Gebrauch bewiesen; dabei schaffe die Klägerin mit ihrem Zeichen eine Verwechslungsgefahr, weshalb sich die Marke «sensati-nail (fig.)» als gültig erweise.
«CoolFlex» fehlt mit Bezug auf Matratzen etc. der Klasse 20 die Unterscheidungskraft
«CoolFlex» ist ohne weiteres bzw. primär als Wortkombination von «cool» für kühl etc. und «flex» für flexibel zu verstehen. Beide Eigenschaften wirken für die beanspruchten Matratzen etc. der Klasse 20 beschreibend, da sie für den Komfort bei der Benützung dieser Produkte wesentlich sind.
Die Bezeichnung «Grana Padano» eignet sich sowohl als geografische Angabe als auch als Kollektivmarke
Die Verwendung des Begriffes «Grana Padano» als geografische Angabe verhindert nicht, dass derselbe Ausdruck – mit relativ bescheidenen Unterschieden zur geografischen Angabe – auch als Kollektivmarke verwendet wird.
Die Glaubhaftmachung des Nichtgebrauchs in Löschungsverfahren hat unabhängig von vorangegangenen Widerspruchsverfahren zu erfolgen
Die Glaubhaftmachung des Nichtgebrauchs eines angefochtenen Zeichens in einem Löschungsverfahren setzt unabhängig von allenfalls vorangegangenen Widerspruchsverfahren in analoger Sache voraus, dass der Nichtgebrauch im Löschungsverfahren selbst (wiederum) glaubhaft gemacht wird.
«S6» setzt sich gegen «ES6» für den Autobereich durch
Die vollständige Übernahme von «S6» und der Umstand, dass das «E» als Hinweis auf eine elektronische bzw. elektrische Variante von Automobilen der Audi-Marke verstanden werden kann, führen zu einer mittelbaren Verwechslungsgefahr, soweit es nicht um Fahrräder geht.
Marken- sowie lauterkeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit «Glubschi» werden teilweise entgültig entschieden oder zurückgewiesen
Die Vorinstanz hat zu Unrecht das Vorliegen einer Agentenmarke verneint; denn das fragliche «Distributership Agreement» ist auch ihr zuzuschreiben, obwohl sie nicht als Partei auftrat. Gleichzeitig wird eine lauterkeitsrechtlich relevante Kennzeichnungskraft von «Glubschi» verneint; denn dieses Zeichen entfalte eine die Waren beschreibende Wirkung.
«COCO» setzt sich gegen «HiCoco» für Parfüms bzw. Duftstoffe durch
Zwischen der Widerspruchsmarke «COCO» und dem jüngeren Zeichen «HiCoco» besteht für Parfümeriewaren und Duftstoffe eine relevante Verwechslungsgefahr. Dabei fehlt es «COCO» an einer originären Kennzeichnungskraft, jedoch hat die Marke für Parfüms u.a. im Zusammenhang mit «Chanel» eine Verkehrsdurchsetzung erlangt.
Uhrenmarken von Rolex wurden durch die A.__ SA nicht widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet
Entgegen der Vorinstanz erweisen sich sowohl marken- als auch lauterkeitsrechtliche Vorwürfe der Rolex SA bezüglich der konkreten Dienstleistungen des angegriffenen Unternehmens gegenüber seinen Kunden (mithin ohne Berücksichtigung der Werbetätigkeit) im Bereich der Personalisierung von Rolex-Uhren für die relevante Beobachungsperiode als nicht gerechtfertigt.
Die A.__Gruppe klagt erfolgreich gegen das Internetangebot einer Uhrenfälschung
Beim fraglichen Uhrenmodell der Beklagten ging es offensichtlich um eine Fälschung. Angesichts der hohen Preislage für die Originaluhren erachtete das Gericht die für eine Klage nötige Streitsumme ohne weiteres als erreicht. Mit der Fälschung verletzte die Beklagte sowohl Design- als auch Lauterkeitsrecht.