In Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vorinstanz bestätigt das BGer eine Verwechslungsgefahr zwischen «Blanc des Reines», «Vin des Reines», «Cuvée des Reines» und «Réserve de l’Eleveur de Reine» einerseits und «La Cuvée des Reines» anderseits; dies unter Bezugnahme auf die Vorinstanz sinngemäss insbes. angesichts ausgeprägter Produkteähnlichkeit.