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Kein Licht am Ende des Tunnels für «Luminarte» im Kennzeichenstreit gegen «Lumimart»

Kommentierung
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Kein Licht am Ende des Tunnels für «Luminarte» im Kennzeichenstreit gegen «Lumimart»

Zwischen dem hierzulande im Verkehr für Leuchten und Lampen durchgesetzten Kennzeichen «Lumimart» einerseits und dem Zeichen eines grenznahen deutschen Mitbewerbers «Luminarte» andererseits besteht gemäss Bundesgericht eine mittelbare Verwechslungsgefahr nach UWG. Die von der Vorinstanz festgestellte erhöhte Bekanntheit der klägerischen Fachmarktkette zufolge langjährigen und intensiven Gebrauchs war mitentscheidend.
Fabio Versolatto
iusNet IP 23.02.2021

Auch wenn Firmen als wesentliche Bestandteile nur gemeinfreie Sach- und Ortsbezeichnungen enthalten, stehen diese unter dem Schutz des Ausschliesslichkeitsanspruchs

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Immaterialgüterrechte und Firmenrecht

Auch wenn Firmen als wesentliche Bestandteile nur gemeinfreie Sach- und Ortsbezeichnungen enthalten, stehen diese unter dem Schutz des Ausschliesslichkeitsanspruchs

Das HG Zürich hat im Fall Airport Taxi Zürich Kloten AG gegen FLUGHAFEN TAXI ZÜRICH AG die Klage gutgeheissen und bestätigt, dass eine Verwechslungsgefahr auch dann besteht, wenn die zu vergleichenden Firmen einzig in gemeinfreien Elementen übereinstimmen.
Sebastian Saissi
iusNet IP 23.02.2021

Beschluss des Verwaltungsrats vom 15. Dezember 2020 zur Änderung der Regeln 117 und 118 der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen (CA/D 12/20)

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Patentrecht

Beschluss des Verwaltungsrats vom 15. Dezember 2020 zur Änderung der Regeln 117 und 118 der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen (CA/D 12/20)

Änderung von EPÜ Regel 117 und 118 Absatz 2 der Ausführungsordnung zum EPÜ
Thomas Körner
iusNet IP 23.02.2021

Rechtsmissbräuchliches Markenlöschungsverfahren (Markentroll)? Eng beschränkter Streitgegenstand im administrativen Löschungsverfahren

Kommentierung
Markenrecht

Rechtsmissbräuchliches Markenlöschungsverfahren (Markentroll)? Eng beschränkter Streitgegenstand im administrativen Löschungsverfahren

Jedermann kann ein administratives Löschungsverfahren einleiten. Die Motive sind irrelevant (kein Rechtsschutzinteresse notwendig). Das Rechtsmissbrauchsverbot kommt auch im administrativen Löschungsverfahren zur Anwendung, ist jedoch auf den sehr engen Streitgegenstand eines solchen Verfahrens beschränkt. Markentrolle könn(t)en somit erfolgreich Löschungsverfahren (gegen Marken von grossen Unternehmen) durchführen.
Matthias Steinlin
iusNet IP 26.04.2021

«Summerer» ist nicht gleich Obstler – Trotz Unterschieden bei Ausstattung und Web – auftritt lehnt sich der «Summerer» Likör unnötig an den populären «Ingwerer» Likör an

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Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

«Summerer» ist nicht gleich Obstler – Trotz Unterschieden bei Ausstattung und Web – auftritt lehnt sich der «Summerer» Likör unnötig an den populären «Ingwerer» Likör an

Angesichts der mittels konstanter Medienberichterstattung und stetig steigenden Umsätzen nachgewiesenen Popularität des klägerischen Ingwer-Likörs «Ingwerer» wurde die Teilidentität in den letzten vier Buchstaben des jüngeren Konkurrenzprodukts «Summerer» der Beklagten als unlautere Rufausbeutung qualifiziert, weil beim Publikum Gedankenassoziationen geweckt werden und die Zeichenwahl mangels sachlicher Rechtfertigung im Bereich von Spirituosen als unnötig beurteilt wurde.
Fabio Versolatto
iusNet IP 31.05.2021

Bundesverwaltungsgericht verwehrt eine nachträgliche Beschwerdebegründung und lässt sich auch von einem Affidavit ohne zusätzlich taugliche Gebrauchsbelege nicht überzeugen

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Markenrecht

Bundesverwaltungsgericht verwehrt eine nachträgliche Beschwerdebegründung und lässt sich auch von einem Affidavit ohne zusätzlich taugliche Gebrauchsbelege nicht überzeugen

Wer gegen einen Widerspruchsentscheid Beschwerde einreicht und es dabei unterlässt, die Beschwerde materiell zu begründen, riskiert selbst im Falle eines «rechtzeitigen», ausdrücklichen Vorbehalts der Nachreichung der Begründung und trotz Gewährung einer Nachfrist seitens des Gerichts (keine Heilung des Mangels) das Nichteintreten auf die Beschwerde.
Fabio Versolatto
iusNet IP 30.08.2021

Wortmarke gegen Wort-/Bildmarken – Zwei relativ grosse und fettgedruckte Bildelemente, deren Prägung des Gesamteindrucks unterschiedlich beurteilt wird

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Markenrecht

Wortmarke gegen Wort-/Bildmarken – Zwei relativ grosse und fettgedruckte Bildelemente, deren Prägung des Gesamteindrucks unterschiedlich beurteilt wird

Keine Verwechslungsgefahr besteht zwischen «PYRAT» und der Marke Totenkopf mit Dreieckshut, weil das Bildelement mit einer gewissen Intensität ins Auge sticht und somit den Gesamteindruck prägt, während die Internetadresse «thePirate.com» informativ/dekorativ ist. Hingegen besteht Verwechslungsgefahr zu «tP thePirate.com (fig.)»; denn hier spielt nicht die Internetadresse, sondern der Bildbestandteil «tP» eine dekorative Rolle.
Lucas Aebersold
iusNet IP 28.10.2021

Verwechslungsgefahr trotz Warenidentität und Zeichenähnlichkeit nicht gegeben, da die (beiden) Marken zum Teil aus freihaltebedürftigen Elementen bestehen

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Markenrecht

Verwechslungsgefahr trotz Warenidentität und Zeichenähnlichkeit nicht gegeben, da die (beiden) Marken zum Teil aus freihaltebedürftigen Elementen bestehen

Zwischen den Marken "Cannamigo" und "Cannabe" besteht gemäss dem Bundesverwaltungsgericht keine Verwechslungsgefahr. Zu diesem Ergebnis gelangt das Gericht, indem es die beiden nicht freihaltebedürftigen Zeichenelemente "amigo" und "be" einander gegenüberstellt. Der Gesamteindruck der beiden Marken wird nicht (ausreichend) berücksichtigt, sondern es wird eine mosaikartige Beurteilung vorgenommen, was nicht sachgerecht erscheint.
Matthias Steinlin
iusNet IP 21.12.2021

Die Wortmarke «APPLE» setzt sich im Widerspruch gegen die Wort-/Bildmarke «APPLiA Home Appliance Europe (fig.)» in Klasse 35 und 45 mangels Gebrauchsnachweises nicht durch

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Markenrecht

Die Wortmarke «APPLE» setzt sich im Widerspruch gegen die Wort-/Bildmarke «APPLiA Home Appliance Europe (fig.)» in Klasse 35 und 45 mangels Gebrauchsnachweises nicht durch

Ohne auf die Frage der Zeichenähnlichkeit und Dienstleistungsgleichartigkeit einzugehen, verweigerte (auch) das BVGer der Widerspruchsmarke «APPLE» vorliegend aufgrund einer Nichtgebrauchseinrede den Markenschutz, weil Apple Inc. als Widersprechende keine oder keine stichhaltigen Gebrauchsbelege im Zusammenhang mit den in Klasse 35 beanspruchten Leistungen einreichte.
Fabio Versolatto
iusNet IP 21.12.2021

Warenidentität und Zeichenähnlichkeit im Widerspruchsverfahren, aber Fehlzurechnungen aus Sicht der Abnehmer werden ausgeschlossen

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Markenrecht

Warenidentität und Zeichenähnlichkeit im Widerspruchsverfahren, aber Fehlzurechnungen aus Sicht der Abnehmer werden ausgeschlossen

Im Widerspruchsverfahren unterlag die Widerspruchsmarke «PIC SOLUTION» der angegriffenen Marke «SyriPic» trotz Warenidentität und Zeichenähnlichkeit auf sinngehaltlicher Ebene. Schlüsselpunkte sind die erhöhte Aufmerksamkeit der relevanten Verkehrskreise sowie der Schutzumfang der sich gegenüberstehenden Marken.
Lucas Aebersold
iusNet IP 18.02.2022

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