Die Widerspruchsmarken «ia BABY Interapothek» und «ia» setzen sich gegen «miababy» nicht durch
Die Beschwerdekammer bestätigt die Beurteilung der Vorinstanz, wonach zwischen den fraglichen Zeichen trotz Produkteidentität keine relevante Verwechslungsgefahr besteht. Dies insbes. angesichts der lediglich beschreibenden Wirkung von «Baby» und der erhöhten Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise
Produkte von künstlicher Intelligenz können nicht als Patent angemeldet werden
Das Gericht bestätigt, dass Produkte der künstlichen Intelligenz (KI) nicht als Patent angemeldet werden können, weil die Anmeldung nach geltendem Recht eine natürliche Person als Erfinder voraussetzt.
Uhrenmarken von Rolex wurden durch die A.__ SA nicht widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet
Entgegen der Vorinstanz erweisen sich sowohl marken- als auch lauterkeitsrechtliche Vorwürfe der Rolex SA bezüglich der konkreten Dienstleistungen des angegriffenen Unternehmens gegenüber seinen Kunden (mithin ohne Berücksichtigung der Werbetätigkeit) im Bereich der Personalisierung von Rolex-Uhren für die relevante Beobachungsperiode als nicht gerechtfertigt.
Marken- sowie lauterkeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit «Glubschi» werden teilweise entgültig entschieden oder zurückgewiesen
Die Vorinstanz hat zu Unrecht das Vorliegen einer Agentenmarke verneint; denn das fragliche «Distributership Agreement» ist auch ihr zuzuschreiben, obwohl sie nicht als Partei auftrat. Gleichzeitig wird eine lauterkeitsrechtlich relevante Kennzeichnungskraft von «Glubschi» verneint; denn dieses Zeichen entfalte eine die Waren beschreibende Wirkung.
«COCO» setzt sich gegen «HiCoco» für Parfüms bzw. Duftstoffe durch
Zwischen der Widerspruchsmarke «COCO» und dem jüngeren Zeichen «HiCoco» besteht für Parfümeriewaren und Duftstoffe eine relevante Verwechslungsgefahr. Dabei fehlt es «COCO» an einer originären Kennzeichnungskraft, jedoch hat die Marke für Parfüms u.a. im Zusammenhang mit «Chanel» eine Verkehrsdurchsetzung erlangt.
Die A.__Gruppe klagt erfolgreich gegen das Internetangebot einer Uhrenfälschung
Beim fraglichen Uhrenmodell der Beklagten ging es offensichtlich um eine Fälschung. Angesichts der hohen Preislage für die Originaluhren erachtete das Gericht die für eine Klage nötige Streitsumme ohne weiteres als erreicht. Mit der Fälschung verletzte die Beklagte sowohl Design- als auch Lauterkeitsrecht.
«sensati-nail (fig.)» setzt sich gegen «SENSATIONAIL» teilweise durch
Das Gericht erkennt auf Nichtigkeit des beklagtischen Zeichens «sensati-nail (fig.)» für die Produkte der Klassen 9 und 44 wegen Nichtgebrauchs. Für die Klasse 3 sei der Gebrauch bewiesen; dabei schaffe die Klägerin mit ihrem Zeichen eine Verwechslungsgefahr, weshalb sich die Marke «sensati-nail (fig.)» als gültig erweise.
Die Bezeichnung «Grana Padano» eignet sich sowohl als geografische Angabe als auch als Kollektivmarke
Die Verwendung des Begriffes «Grana Padano» als geografische Angabe verhindert nicht, dass derselbe Ausdruck – mit relativ bescheidenen Unterschieden zur geografischen Angabe – auch als Kollektivmarke verwendet wird.
Ein schraffiertes Muster von Prada ist nur für einen Teil der Produkte schutzfähig
Die beantragten schraffierten Muster bzw. Dreieckformen erweisen sich mit Bezug auf die (noch) streitigen Waren und/oder Dienstleistungen als ohne jede Unterscheidungskraft: Für die Waren fehlt die nötige Unabhängigkeit vom Erscheinungsbild, und hinsichtlich der Dienstleistungen erscheint das Zeichen lediglich als dekoratives Element.
«CoolFlex» fehlt mit Bezug auf Matratzen etc. der Klasse 20 die Unterscheidungskraft
«CoolFlex» ist ohne weiteres bzw. primär als Wortkombination von «cool» für kühl etc. und «flex» für flexibel zu verstehen. Beide Eigenschaften wirken für die beanspruchten Matratzen etc. der Klasse 20 beschreibend, da sie für den Komfort bei der Benützung dieser Produkte wesentlich sind.