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«Cannamed» setzt sich gegen «Swiss CannaMed (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

«Cannamed» setzt sich gegen «Swiss CannaMed (fig.)» nicht durch

Das Gericht verneint eine relevante Verwechslungsgefahr. Dabei steht im Vordergrund, dass eine ausreichende Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke fehlt und die Gemeinsamkeiten der Marken sich auf den gemeinfreien Bereich beschränken. Entsprechend treten sowohl die starke Zeichenähnlichkeit als auch die – teilweise nur beschränkte – Produkteähnlichkeit in den Hintergrund.
«Cannamed» setzt sich gegen «Swiss CannaMed (fig.)» nicht durch

«ALPSTEIN» ist für die betroffenen Milchprodukte als Herkunftsangabe Teil des Gemeinguts

Rechtsprechung
Markenrecht

«ALPSTEIN» ist für die betroffenen Milchprodukte als Herkunftsangabe Teil des Gemeinguts

Das Gericht bestägt den Gemeingut-Charakter des fraglichen Zeichens: Es wirkt als Herkunftsangabe für die beanspruchten Milchprodukte mit Bezug auf den Alpstein als den massgebenden Verkehrskreisen zumindest der Deutschschweiz bekanntes Gebiet, in welchem u.a. Alpwirtschaft betrieben wird.
«ALPSTEIN» ist für die betroffenen Milchprodukte als Herkunftsangabe Teil des Gemeinguts

«TRAUMAGEL» setzt sich gegen «TRAUMEEL» teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht

«TRAUMAGEL» setzt sich gegen «TRAUMEEL» teilweise durch

Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr insoweit, als die in Verbindung mit Gel stehenden Wundheilungs- und der Blutungsstoppung dienenden Produkte der Widerspruchsmarke beschreibend wirken und damit zum Gemeingut zählen. Für die weiteren Produkte ist die ältere Marke jedoch kennzeichnungskräftig, was für eine Verwechslungsgefahr spricht.
«TRAUMAGEL» setzt sich gegen «TRAUMEEL» teilweise durch

«Burger King» setzt sich gegen «Burek BK King (fig.)» für die streitigen Produkte durch

Rechtsprechung
Markenrecht

«Burger King» setzt sich gegen «Burek BK King (fig.)» für die streitigen Produkte durch

Das Gericht bestätigt das Vorliegen einer (mittelbaren) Verwechslungsgefahr für die streitigen Produkte der Gastronomiebranche. Die Produkte sind identisch oder stark ähnlich und zwischen den Zeichen bestehen Ähnlichkeiten in Wortklang und Schriftbild. Gleichzeitig ist der Widerspruchsmarke eine grosse Bekanntheit und damit ein weiter Schutzumfang zuzusprechen.
«Burger King» setzt sich gegen «Burek BK King (fig.)» für die streitigen Produkte durch

Rückweisung eines Urteils betreffend Verletzung der Rechte an der Volkswagen-Formmarke «Bulli» (VW Bus T1)

Rechtsprechung
Markenrecht

Rückweisung eines Urteils betreffend Verletzung der Rechte an der Volkswagen-Formmarke «Bulli» (VW Bus T1)

Der BGH erkennt ohne weiteres auf eine Rückweisung des Falles an die Vorinstanz, weil diese keine relevanten Gründe für einen rechtserhaltenden Zeichengebrauch genannt habe. Das Urtel interessiert jedoch insoweit, als es eingehende Ausführungen im grundsätzlichen Bereich enthält.
Rückweisung eines Urteils betreffend Verletzung der Rechte an der Volkswagen-Formmarke «Bulli» (VW Bus T1)

Produkte von DABUS als küstlicher Intelligenz sind nicht patentfähig

Rechtsprechung
Patentrecht

Produkte von DABUS als küstlicher Intelligenz sind nicht patentfähig

Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass nach heutiger Rechtslage eine künstliche Intelligenz (konkret DABUS) nicht als Erfinder qualifiziert werden kann. Der Erfinderbegriff setzt auch für eine technische Lehre, welche mit Hilfe eines Systems künstlicher Intelligenz entwickelt wurde, einen den Gesamterfolg wesentlich beeinflussenden menschlichen Beitrag voraus.
Produkte von DABUS als küstlicher Intelligenz sind nicht patentfähig

Das Zeichen «FOOTWARE» wirkt mit Blick auf die betroffenen IT-Produkte beschreibend

Rechtsprechung
Markenrecht

Das Zeichen «FOOTWARE» wirkt mit Blick auf die betroffenen IT-Produkte beschreibend

Für die englisch-sprachigen Verkehrskreise wirkt das fragliche Zeichen von Nike beschreibend, weil es als Hinweis auf eine Vernetzung zwischen Schuhen und Smartphones verstanden wird. Damit war der Antrag auf Nichtigerklärung durch Puma gerechtfertigt.
Das Zeichen «FOOTWARE» wirkt mit Blick auf die betroffenen IT-Produkte beschreibend

Modernisierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

Gesetzgebung
Urheberrecht

Modernisierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

Die aktuelle Änderung des deutschen Urheberrechts im Sinne eines Urheber-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG, BGBl Jahrgang 2017 Teil I Nr. 61), in Kraft seit dem 1. März 2018, bringt – neben primär sprachlichen Verbesserungen – wichtige Neuerungen mit dem Ziel, den Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material im Bereich von Forschung und Bildung rechtlich sicherer zu gestalten, ohne dass beim Urheber oder andern Rechteinhabern um Zustimmung ersucht werden muss.
iusNet IGR 01.10.2018

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