Fehlende Belangbarkeit als «Access Provider» für Tätigkeiten der «Hoster/Uploader» oder für das Verhalten der «User»
Die Swisscom steht hier als sog. «Access Provider» bzw. Anbieterin von Internetzugang zur Diskussion. Dabei hat das BGer erkannt, dass mittels solcher Internetzugänge auch auf illegale Weise Filme verfügbar werden. Für diese Folgen kann der «Access Provider» jedoch nicht haftbar gemacht werden, weshalb die Swisscom nicht verpflichtet ist, entsprechende Internetzugriffe zu sperren.
Die Internet-Publikation von durch ein Museum veröffentlichten Werkaufnahmen eines ihrer Mitarbeiter ohne Zustimmung des Museums verletzt Urheberrechte des Museums
Liess ein Museum durch einen seiner Mitarbeiter Fotos von (auch gemeinfreien) Werken erstellen, welche es im Rahmen einer Publikation verwendete, verletzt ein Dritter Urheberrechte des Museums, wenn er solche Fotos einscannte und sie ohne Erlaubnis im Internet öffentlich zugänglich machte.
Die Mitwirkung an einem in Konzept und Gestaltung vorgegebenen Handbuch führt nicht zur Miturheberschaft
Liegt die Individualität eines Handbuchs in Konzept und Gestaltung, welche durch eine Person X erschaffen und vorgegeben worden sind, führen durch eine Drittperson beigesteuerte Änderungen oder Ergänzungen innerhalb des Gesamtwerks nicht zu einer Stellung als Miturheberin.
Das nationale Familienrecht setzt sich nicht ohne weiteres gegen den durch die EU angestrebten Schutz der Urheberrechte durch
Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, kann sich nicht einfach dadurch der Haftung entziehen, dass er eines seiner Familienmitglieder nennt, welches Zugang zum gleichen Internetanschluss hatte.
Die Methode der Lizenzanalogie erlaubt nicht, dass Schadenersatz auch ohne Nachweis einer Vermögensverminderung geschuldet wird
Infolge Fehlens eines Schadens-Nachweises durch den Kläger entfällt dessen Anspruch auf Schadenersatz von vornherein; denn die Lizenzanalogie stellt auch im Urheberrecht nur eine Methode der Berechnung des Schadens dar.
Mercedes Benz durfte ein (zugelassenes) Graffiti in der Stadt Detroit für Werbezwecke verwenden
Die Mercedes Benz USA verwendete eine Werbefotografie mit einem ihrer Autos vor einem Graffiti in der Stadt Detroit, ohne die Rechte des Autors dieses Graffitis zu verletzen.
Neuerungen im Europäischen Urheberrecht gemäss Beschluss der EU
Mit einer Umsetzungsfrist von zwei Jahren in das jeweilige nationale Recht haben das EU-Parlament sowie am 15.4.2019 der Rat der Mitgliedstaaten die umstrittene Reform des Urheberrechts beschlossen, welche an die Entwicklungen im Bereich digitaler Technologien anknüpfen.
Fragen zur EU-Urheberrechtsrichtlinie, insbes. betr. den Begriff «Zitat» sowie betr. das Thema der bereits rechtmässig erfolgten öffentlichen Zugänglichmachung
Als Zitat i.S. der EU-Richtlinie zur Informationsgesellschaft gilt auch ein lediglich durch Verlinkung auf eine selbständig abrufbare Datei zur Verfügung gestelltes Dokument. Eine bereits rechtswirksam erfolgte öffentliche Zugänglichmachung setzt entweder die Zustimmung des Rechteinhabers, eine Zwangslizenz oder eine gesetzliche Erlaubnis voraus.
Auch die spezifisch gestaltete Oberfläche von Schminkpuder in einer Dose kann als Copyright geschützt werden
Die durch Aldi kopierten spezifischen Oberflächengestaltungen von Schminkpuder in seiner Dose sowie der Dose selber betreffen schützenswerte kreative intellektuelle Elemente der Design-Urheber, weshalb Aldi durch das Kopieren eine Copyright-Verletzung beging. Daran ändert betr. Puder nichts, dass seine ursprüngliche Oberfläche beim Gebrauch verschwindet.
Die Wiederholung lediglich eines minimalen Auszugs aus einem bereits publizierten Tonträger schafft keine Abwehrrechte des ursprünglichen Tonträgerherstellers
Die Verwendung eines minimalen Auszugsfragments aus dem Musikstück «Metall auf Metall» durch Dritte für einen jüngeren Tonträger führt nicht zu einer Verletzung von Urheberrechten der ursprünglichen Tonträgerhersteller.