Seit 2005 existierte die Wort-/Bildmarke CH 541`930 ADB (fig.). Die Marke war für Waren der Klasse 9 hinterlegt und wurde wegen Nichtverlängerung am 11.07.2016 gelöscht. Das IGE gestand ein Weiterbenutzungsrecht zu. Seit 2009 geniesst das Sigel „ADB“ der Asian Development Bank Schutz durch das NZSchG. Der Bundesveraltungsgerichtsentscheid B-446/2017 vom 30. Juli 2018 betrifft die Frage, ob eine frühere Markeninhaberin aus ihrem Weiterbenutzungsrecht an der erloschenen Marke einen Eintragungsanspruch für ein neues Zeichen ableiten kann.