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Verwirkung

Uhrenmarken von Rolex wurden durch die A.__ SA nicht widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Entgegen der Vorinstanz erweisen sich sowohl marken- als auch lauterkeitsrechtliche Vorwürfe der Rolex SA bezüglich der konkreten Dienstleistungen des angegriffenen Unternehmens gegenüber seinen Kunden (mithin ohne Berücksichtigung der Werbetätigkeit) im Bereich der Personalisierung von Rolex-Uhren für die relevante Beobachungsperiode als nicht gerechtfertigt. Entscheidend ist dabei, dass das Unternehmen sich ausschliesslich an Private wendet, welche die Uhren zum persönlichen Gebrauch verwenden.
iusNet IP 27.02.2024

Die bekannten Uhrenmarken der A.__ SA wurden durch die B.__ SA widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Markenrecht
Das Gericht heisst die Klage bezüglich der im Urteil zu behandelnden Themen gut. Dabei steht im Vordergrund, dass die Beklagte zum eigenen Vorteil Zeichen der Klägerin missbrauchte. Eine Verwirkung des Schutzes der klägerischen Marken wird verneint. Im Rahmen ihrer Werbung ist es Dritten grundsätzlich erlaubt, die Marke eines Originalproduktes für den Wiederverkauf oder Unterhalts- sowie Reparaturarbeiten zu verwenden, wenn die Bezugnahme klar im Zusammenhang mit ihrem eigenen Angebot erfolgt.
iusNet IP 25.06.2023