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Verkehrsbekanntheit

«GRANINI» setzt sich gegen «GRANISLUSH» insbes. wegen Verkehrsbekanntheit der Widerspruchsmarke durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Der Widerspruch zu Gunsten der Marke «GRANINI» setzt sich im Vergleich zum jüngeren Zeichen «GRANISLUSH» wegen relevanter Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit bezüglich Schriftbild und Wortklang durch. Angesichts der äusserst bekannten Widerspruchsmarke sei zumindest eine mittelbare Verwechslungsgefahr gegeben. Die denkbaren Sinngehalte in den beiden Zeichen vermögen die optische und akustische Ähnlichkeit nicht wettzumachen.
iusNet IP 20.12.2022

Die Widerspruchsmarke «CARGLASS (fig.)» setzt sich gegen «Cargest» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar werden eine relevante Produkteähnlichkeiten zwischen den fraglichen Zeichen sowie Ähnlichkeiten bezüglich Bild, Klang und Sinngehalt bestätigt. Das BVGer bejaht jedoch eine mittelbare Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen angesichts einer durch die Widerspruchsmarke erlangten erhöhten Verkehrsbekanntheit, welche durch die Vorinstanz als nicht erstellt bezeichnet worden war, jedoch sogar gerichtsnotorisch sei, ohne dass der beschreibende Gehalt von «car» dabei schädlich wirke.
iusNet IP 21.12.2021