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Schutz technischer Ergebnisse

Brompton Faltrad – Urheberrechtlicher Schutz eines Gebrauchsgegenstands?

Kommentierung
Urheberrecht
Der EuGH setzt seine frühere Rechtsprechung zur Harmonisierung des urheberrechtlichen Werkbegriffs fort. Ist die Werkschöpfung durch technische Erwägungen bestimmt und besteht gleichwohl genügend Raum für den Ausdruck freier kreativer Entscheidungen, so ist gemäss EuGH die Anerkennung urheberrechtlichen Schutzes möglich.
Brigitte Bieler
iusNet IP 25.10.2020

Vorabentscheidung i.S. Brompton Bicycle gegen Chedech/Get2Get betr. Schutz technischer Ergebnisse

Rechtsprechung
Urheberrecht
Sofern die technisch vorgegebenen Aspekte des fraglichen Gegenstandes im Vergleich zur freien und kreativen Entscheidung bzw. der Widerspiegelung der Persönlichkeit des Urhebers im Objekt nicht entscheidend waren, d.h. sich nicht zwingend aufdrängten, kann sich der Urheberrechtsschutz gemäss EU-Recht auf dieses Objekt erstrecken.
iusNet IP 23.08.2020