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Produkteähnlichkeit

Firmen und Zeichen mit dem Element «TELLCO» setzen sich marken- sowie firmenrechtlich gegen «Tell AG» sowie das Zeichen «TELL» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Beschwerde vor dem BGer wird in materieller Hinsicht sowohl aus marken- als auch aus firmenrechtlicher Sicht abgewiesen, weil keine relevante Verwechslungsgefahr vorliege. Insbes. ist die Kennzeichnungskraft von «Tellco» als gering einzustufen; denn das Zeichen nähert sich – ob «Tell» als englischsprachiges Verb oder als Nachname des schweizerischen Nationalhelden verstanden wird – dem Gemeingut.
iusNet IP 29.06.2021

Die Widerspruchsmarke «QUANTEX» setzt sich gegenüber «Quantedge (fig.)» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bejaht entgegen der Vorinstanz eine relevante Verwechslungsgefahr. Dies einerseits aufgrund der gegebenen Produkteidentität oder -gleichheit (Bereich von Finanzprodukten) sowie Zeichenähnlichkeit durch Übernahme des Zeichenelementes «Quant» und nicht zuletzt des Fehlens einer eigenständigen Bedeutung der Endung «edge» im angefochtenen Zeichen, da dieselbe in Verbindung mit «Quant» keine eigene Bedeutung entfalte, sondern auf den Finanzfachbegriff «Hedge Fund» hinweise.
iusNet IP 27.06.2021

Die Widerspruchsmarke «e (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «pick e bike (fig.) trotz erheblicher Produkteähnlichkeit nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar besteht zumindest erhebliche Produkteähnlichkeit zwischen den Zeichen. Jedoch hat die Widerspruchsmarke – zumal der alleinige Buchstabe «e» keine Unterscheidungskraft aufweist, da er auch für Mitbewerber verfügbar sein muss – nur eine schwache originäre Kennzeichnungskraft. Die Zeichen stimmen lediglich in der grafischen Ausgestaltung des Buchstabens «e» überein, weshalb eine relevante Verwechslungsgefahr zu verneinen ist.
iusNet IP 27.06.2021

«APPLE» und «[Apple] (fig.)» setzen sich für gewisse Produkte gegen «Apple Boutique» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Folgen einer berühmten Marke lassen sich im Widerspruchsverfahren nicht geltend machen. Im Vergleich mit «Apple Boutique» besteht sowohl für «APPLE» als auch für «[Apfel] (fig.)» insbes. keine Produkteähnlichkeit im Vergleich mit den für «Apple Boutique» eingetragenen Edelmetallen und deren Legierungen gemäss Klasse 14. Auch mit Bezug auf die übrigen Produkte der Widerspruchsmarken bestehen keine Berührungspunkte und werden auch keine geltend gemacht.
iusNet IP 18.02.2020