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Passivlegitimation

Noch einmal zur Passivlegitimation bei Urheberrechtsverletzungen – eine kurze Entgegnung auf den Beitrag von Rigamonti / Wullschleger in sic! 2/2018

Fachbeitrag
In sic! 2/2018 haben Cyrill Rigamonti und Marc Wullschleger auf einen Artikel des Verfassers in sic! 9/2017 reagiert. Im Kern geht es bei Rigamonti / Wullschleger um die Frage, ob ein Teilnehmer an einer Urheberrechtsverletzung von der Verletzung weiss oder wissen muss, damit er passivlegitimiert für negatorische Ansprüche ist. Der Verfasser nimmt den Ball noch einmal auf und legt dar, dass die (neuen) Argumente von Rigamonti / Wullschleger für die Bejahung dieser Frage nicht überzeugen, dass also das Wissen oder Wissenmüssen um die Urheberrechtsverletzung keine Voraussetzung der Passivlegitimation des Teilnehmers für negatorische Ansprüche ist.
sic! 6/2018

Die Passivlegitimation bei Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen nach Art. 62 Abs. 1 lit. a und b URG – insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

Fachbeitrag
Urheberrecht
Die Passivlegitimation bei urheberrechtlichen Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen ist mit vielen Unklarheiten verbunden. Diese multiplizieren sich, wenn es zu Urheberrechtsverletzungen im Internet kommt. Im vorliegenden Artikel soll versucht werden, mehr Klarheit zu schaffen. Sowohl auf dogmatischer Ebene als auch für die praktische Anwendung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet.
sic! 09/2017