Noch einmal zur Passivlegitimation bei Urheberrechtsverletzungen – eine kurze Entgegnung auf den Beitrag von Rigamonti / Wullschleger in sic! 2/2018
Noch einmal zur Passivlegitimation bei Urheberrechtsverletzungen – eine kurze Entgegnung auf den Beitrag von Rigamonti / Wullschleger in sic! 2/2018
Noch einmal zur Passivlegitimation bei Urheberrechtsverletzungen – eine kurze Entgegnung auf den Beitrag von Rigamonti / Wullschleger in sic! 2/2018
Florian Schmidt-Gabain *
In sic! 2/2018 haben Cyrill Rigamonti und Marc Wullschleger auf einen Artikel des Verfassers in sic! 9/2017 reagiert. Im Kern geht es bei Rigamonti / Wullschleger um die Frage, ob ein Teilnehmer an einer Urheberrechtsverletzung von der Verletzung weiss oder wissen muss, damit er passivlegitimiert für negatorische Ansprüche ist. Der Verfasser nimmt den Ball noch einmal auf und legt dar, dass die (neuen) Argumente von Rigamonti / Wullschleger für die Bejahung dieser Frage nicht überzeugen, dass also das Wissen oder Wissenmüssen um die Urheberrechtsverletzung keine Voraussetzung der Passivlegitimation des Teilnehmers für negatorische Ansprüche ist.
Dans la sic! 2/2018, Cyrill Rigamonti et Marc Wullschleger ont réagi à un article de l’auteur paru dans la sic! 9/2017. Rigamonti / Wullschleger traitent en substance de la question de savoir si le participant à la violation d’un droit d’auteur connaît ou doit connaître la violation pour avoir la légitimation passive dans les actions en interdiction et en cessation de trouble. L’auteur reprend la balle au bond et expose que les (...
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