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Markenmässiger Gebrauch

Das Zeichen «CELLUTONE» setzt sich u.a. wegen Produkteidentität gegen «CELLTONE» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Gericht heisst die Klage wegen Verwechslungsgefahr zwischen der älteren Marke «CELLUTONE» und «CELLTONE» gut. Dabei verwirft es die Einwände der Beklagten, die Klägerin habe ihr Zeichen nicht markenmässig gebraucht und habe die Verwendung des jüngeren Zeichens toleriert, weshalb der Markenschutz für das ältere verwirkt sei. «CELLUTONE» habe trotz originär schwacher Kennzeichnungskraft dank langjährigem Gebrauch einen durchschnittlichen Schutzbereich gewonnen.
iusNet IP 23.10.2022

Es grünt so grün, wenn der EuGH den grünen Punkt nicht für verfallen erklärt

Fachbeitrag

Urteil des EuGH vom 12. Dezember 2019, C-143/19 P, «Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH»

Am 19. Juli 1999 wurde das Zeichen der Anmelderin Duales System Deutschland GmbH (nachfolgend «DGP») als Unionskollektivmarke (nachfolgend «angegriffene Marke») für eine Vielzahl an Waren und Dienstleistungen ein­getragen.
sic! 7-8/2020