Die Wort-/Bildmarke CH 541`930 ADB (fig.) war seit 2005 geschützt und wurde wegen Nichtverlängerung am 11.07.2016 gelöscht. Das IGE gestand ein Weiterbenutzungsrecht zu. 2009 erlangte das Sigel „ADB“ der Asian Development Bank Schutz gemäss NZSchG. Dieselbe Markeninhaberin hinterlegte 2015 die Wort-/Bildmarke adb (fig.). Steht das geschützte Sigel entgegen oder kann sie aus der erloschenen Marke einen Eintragungsanspruch begründen?