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Beschreibender Charakter

Das Zeichen «EMMENTALER» für «Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung "Emmentaler"» ist keine zulässige Unionsmarke

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Gericht bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, dass das Zeichen «EMMENTALER» für die Waren «Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung ‘Emmentaler’» der Klasse 29 in Deutschland beschreibend wirkt und daher nicht als Unionsmarke eintragungsfähig ist. Dabei fällt ins Gewicht, dass eine erhebliche Menge dieses Käses unter der Bezeichnung «Emmentaler» in Deutschland hergestellt und vertrieben wird. Da beschreibend, kommt für das Zeichen keine Ausnahme als geografische Herkunftsangabe in Frage.
iusNet IP 25.06.2023

Die Marke APPLE ist für die geltend gemachten Waren teilweise eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen APPLE ist für gewisse Waren der Klasse 14 (Uhren etc.) eintragungsfähig. Für die weiteren beanspruchten Waren (Teile der Klasse 14 sowie Waren der Klasse 28) erweist sie sich als beschreibender Hinweis auf die Ausstattung (Form, Motiv; dreidimensionale Ausstattung) und somit dem Gemeingut zugehörend, ohne dass hier die Frage der Verkehrsdurchsetzung oder die allfällige Bekanntheit der Marke zu prüfen war.
iusNet IGR 10.11.2018

Das Zeichen „YOUNG GLOBAL LEADERS“ ist dem Bereich des Gemeinguts zuzuweisen

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen „YOUNG GLOBAL LEADERS“ stellt eine für das massgebende Publikum leicht verständliche, in direkt beschreibender oder anpreisender Weise ohne weiteres auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zu beziehende Wortkombination dar. Da somit ein Zeichen des Gemeingutes vorliegt, kann die Frage nach einer allfälligen Freihaltebedürftigkeit offen gelassen werden. Trotz einer Vielzahl herangezogener Vergleichsmarken ist auch kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht gegeben.
iusNet IGR 23.08.2018

Markeneintragung für „WingTsun“

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Bezeichung „Wing Tsun“ trifft auf eine spezifische Kampfsportart zu. Da das die relevanten Verkehrskreise (primär das allgemeine Publikum) diesen Begriff jedoch gar nicht kennt, kann er auch nicht als lediglich beschreibenden Charakters qualifiziert werden. Indessen haben die Mitanbieter der betreffenden Kurse ein legitimes Interesse daran, den Begriff „Wing Tsun“ für ihr eigenes Angebot verwenden zu können. Entsprechend ist die Freihaltebedürftigkeit für dieses Zeichen gegeben.
iusNet IGR 23.08.2018

Das Zeichen „HAMILTON“ ist als Marke eintragungsfähig

Rechtsprechung
Das Zeichen „HAMILTON“ ist für die geltend gemachten Klassen als Name oder Fantasiebezeichnung zu qualifizieren; denn die gleichnamigen Städte sind in der Schweiz bzw. bei den betroffenen massgebenden Verkehrskreisen weitgehend unbekannt. Entsprechend fehlt es bei der Marke „HAMILTON“ an einer schädlichen Herkunftsangabe (bzw. der Erweckung einer Herkunftsangabe) und damit auch an einem Freihaltebedürfnis. Die nötige Unterscheidungskraft ist gegeben.
iusNet IGR 19.08.2018