iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Intellectual Property > Rechtsprechung

Marken- sowie lauterkeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit «Glubschi» werden teilweise entgültig entschieden oder zurückgewiesen

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Marken- sowie lauterkeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit «Glubschi» werden teilweise entgültig entschieden oder zurückgewiesen

Die Vorinstanz hat zu Unrecht das Vorliegen einer Agentenmarke verneint; denn das fragliche «Distributership Agreement» ist auch ihr zuzuschreiben, obwohl sie nicht als Partei auftrat. Gleichzeitig wird eine lauterkeitsrechtlich relevante Kennzeichnungskraft von «Glubschi» verneint; denn dieses Zeichen entfalte eine die Waren beschreibende Wirkung.
iusNet IP 27.02.2024

Uhrenmarken von Rolex wurden durch die A.__ SA nicht widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Uhrenmarken von Rolex wurden durch die A.__ SA nicht widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet

Entgegen der Vorinstanz erweisen sich sowohl marken- als auch lauterkeitsrechtliche Vorwürfe der Rolex SA bezüglich der konkreten Dienstleistungen des angegriffenen Unternehmens gegenüber seinen Kunden (mithin ohne Berücksichtigung der Werbetätigkeit) im Bereich der Personalisierung von Rolex-Uhren für die relevante Beobachungsperiode als nicht gerechtfertigt.
iusNet IP 27.02.2024

«BAULOG» ist mit Bezug auf «LOGBAU» als Firma, Domainname und Logo widerrechtlich

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht

«BAULOG» ist mit Bezug auf «LOGBAU» als Firma, Domainname und Logo widerrechtlich

Das BGer schliesst sich im Ergebnis den Ausführungen der Vorinstanz an, wonach die Firma der Beklagten gegen die obligationenrechtlichen Vorgaben verstosse sowie ihr Domainname samt Logo lauterkeitsrechtlich unzulässig seien; denn alle drei dieser Auftritte im Publikum schüfen eine Verwechslungsgefahr mit Firma, Domainnamen und Logo der Klägerin.
iusNet IP 23.10.2022

Die Verwendung von «Luminarte» ist im Vergleich zum älteren «Lumimart» unlauter

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Die Verwendung von «Luminarte» ist im Vergleich zum älteren «Lumimart» unlauter

Analog zur markenrechtlichen Beurteilung bestätigt das BGer auch einen lauterkeitsrechtlichen Missbrauch mittels jüngerer Zeichen mit dem Element «luminarte» im Vergleich zu älteren Zeichen mit dem Element «lumimart».
iusNet IP 22.02.2021

Täuschungen durch Herkunftsangaben oder nach UWG können sich bei Prospekten nur aus deren Gesamtwirkung (und nicht nur in Details) ergeben

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Täuschungen durch Herkunftsangaben oder nach UWG können sich bei Prospekten nur aus deren Gesamtwirkung (und nicht nur in Details) ergeben

«VALS» in einem Prospekt für in der Schweiz vertriebene französische Keramikplatten wirkt nur als irreführende Herkunftsangabe nach MSchG, wenn der Gesamteindruck des Prospekts als Hinweis auf Produkte aus Vals wirkt oder als Irreführung nach UWG, wenn der Gesamteindruck des Prospekts bezüglich Eigenschaften der Produkte oder durch unzulässige Anlehnungen an Konkurrenzprodukte irreführend wirkt.
iusNet IP 13.10.2019

«atrimos immobilien gmbh» ist im Verhältnis zu «altrimo ag» sowohl firmen- als auch lauterkeitsrechtlich zulässig

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht

«atrimos immobilien gmbh» ist im Verhältnis zu «altrimo ag» sowohl firmen- als auch lauterkeitsrechtlich zulässig

Die Klage der « altrimo ag» gegen die «atrimos immobilien gmbH» wird abgewiesen. Zwar bestehen gewisse Überschneidungen der betroffenen Geschäftsfelder. Indessen liegen auf beiden Seiten kennzeichungsstarke Fantasieelemente vor, weshalb firmenrechtlich keine Verwechslungsgefahr besteht. Auch die tatsächlich verwendeten Logos sprachen nicht für einen (lauterkeitsrechtlichen) Verstoss.
iusNet IP 29.09.2019

Die Wort-/Bildmarke Nr. 674761 der Firma «Bachmann Rechtsanwälte AG» schafft im Verhältnis zur Wortmarke «Pachmann» der Firma «Pachmann Rechtsanwälte AG» keine Verwechslungsgefahr

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Die Wort-/Bildmarke Nr. 674761 der Firma «Bachmann Rechtsanwälte AG» schafft im Verhältnis zur Wortmarke «Pachmann» der Firma «Pachmann Rechtsanwälte AG» keine Verwechslungsgefahr

Die «Pachmann Rechtsanswälte AG» opponierte gegenüber der «Bachmann Rechtanwälte AG» gegen deren Verwendung des Namens «Bachmann» mit firmenrechtlichen, markenrechtlichen und lauterkeitsrechtlichen Argumenten. Das Bundesgericht widerlegte dieselben, u.a. weil «Bachmann» ein Familienname sei und weil vorliegend eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen sei.
iusNet IGR 16.12.2018

Voraussetzungen des Markeneintrags für Nutzungsberechtigte gemäss Art. 4 MSchG

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrecht

Voraussetzungen des Markeneintrags für Nutzungsberechtigte gemäss Art. 4 MSchG

Art. 4 MSchG setzt für das Recht des Nutzungsberechtigten auf Markeneintrag einen nachweisbaren Vertrag voraus, der zwischen dem wirklichen und dem angemassten Inhaber der Marke bestanden hat und noch besteht und der die Wahrung der geschäftlichen Interessen des Geschäftsherrn sowie eine Ermächtigung zum Gebrauch der fremden Marke zum Inhalt hat.
iusNet IGR 26.06.2018

«OTTO’S» setzt sich gegen die Markt-Ausdehnungspläne der «OTTO»-Gruppe teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

«OTTO’S» setzt sich gegen die Markt-Ausdehnungspläne der «OTTO»-Gruppe teilweise durch

Grundsätzlich kann sich die deutsche OTTO-Gruppe auf die zeitliche Priorität ihrer Zeichen berufen. Indessen hat sie sich im Verhältnis zur Otto’s AG eine missbräuchlich verzögerte Berufung auf eine Rechtsverletzung vorwerfen zu lassen, da sie den Gebrauch des jüngeren Zeichens nicht nur geduldet, sondern ausdrücklich darauf verzichtet hat, ihre prioritären Markenrechte geltend zu machen.
iusNet IP 24.08.2019